Begründet wird der Schritt damit, dass die Möglichkeit, Klagen auch über das Internet einzubringen, einerseits den Verwaltungsaufwand senke, andererseits aber auch einen besseren Service für die Bürger bedeute. "Mit intelligenten Lösungen können wir in Zeiten knapper Kassen sparen und zugleich bürgerfreundlich sein", sagt der deutsche Justizstaatssekretär Rudolf Kriszeleit.
Online-Klage wird durch Software verschlüsselt
Die elektronische Klage funktioniert mithilfe einer Software mit dem klingenden Namen "Elektronisches Verwaltungs- und Gerichtspostfach", kurz EGVP. Das Programm soll die Sicherheit der Korrespondenz zwischen Gerichten, Behörden und Anwälten durch Verschlüsselungsalgorithmen garantieren. Bislang wurden in Hessen rund 300 Schriftstücke monatlich darüber versandt, berichtet die "Frankfurter Rundschau".
Problematisch sei derzeit, dass schriftlich eingereichte Klagen noch eingescannt werden müssen, was gerade an den Sozialgerichten oftmals der Fall sei, da sich viele Kläger ohne Anwalt an das Gericht wenden. Zudem müssten derzeit noch viele Dokumente in Papierform vorliegen, weil dies für die Gerichtsakte nötig sei. Wirklich sinnvoll werde die elektronische Klage aus Sicht des Ministeriums deshalb erst, wenn der komplette Gerichtsakt elektronisch geführt wird.
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