Opferrechte stärken

Fußfesseln für Sexualstraftäter: Regelung verschärft

Österreich
06.11.2012 12:11
Der Ministerrat hat am Dienstag eine Verschärfung der Fußfessel-Regelungen für Sexualstraftäter beschlossen. Man wolle damit die Opferrechte stärken, betonte Justizministerin Beatrix Karl. Die Bestimmung muss nun noch vom Parlament abgesegnet werden und wird ab 1. Jänner 2013 gelten.

Die wichtigste Neuregelung: Sexualstraftäter sollen sich bei schweren Delikten wie Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen oder beeinträchtigten Personen nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen können.

Ein Täter kann somit frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen. Diese werde aber nur nach einer genauen Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt. "Keiner der in den letzten Wochen öffentlich diskutierten Fälle würde nach der neuen Regelung die Fußfessel als einzige Vollzugsform bekommen. Vielmehr müsste zumindest ein Teil der Strafe in einer Justizanstalt vollzogen werden", betonte Karls Sprecher Sven Pöllauer.

Außerdem soll bei allen sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung die Fußfessel nur mehr dann genehmigt werden, wenn Gewähr dafür geboten sei, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen werde.

Fußfesseln mit neuer GPS-Ausstattung
Des Weiteren sollen alle Sexualstraftäter, die eine Fußfessel bekommen, mit einer neuen GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese Technologie erlaubt es, Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte - etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers - für sie zu sperren. Pöllauer: "Ein sechsmonatiger Probebetrieb in der Justizanstalt Graz-Karlau hat gezeigt, dass die neuen Geräte in Österreich problemlos einsetzbar sind."

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