"Rote Fini"
KPÖ-Millionärin Steindling mit 78 Jahren verstorben
Steindling, gegen die wegen des Rechtsstreits zwischenzeitlich auch ein internationaler Haftbefehl erlassen worden war, beteuerte stets, keinen Cent von den verschwundenen Millionen gesehen zu haben. Die Spekulationen über die Herkunft ihres Vermögen verfolgten sie dennoch Zeit ihres Lebens.
Die nun Verstorbene, die auch als "Rote Fini" bekannt war, lebte zuletzt meist in Israel, wo sie regelmäßig als Mäzenin auftrat. So überreichte sie unter anderem den Betreibern der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem eine großzügige Spende bzw. finanzierte auch das Theodor-Herzl-Museum in Jerusalem. "Das macht einem eine Freud', wenn man sich engagiert", erklärte Steindling in einem Interview 2005. Ihr Engagement wolle sie aber "nicht an die große Glocke hängen".
KPÖ "traurig und betroffen"
KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner meinte in einer Stellungnahme zum Ableben der 78-Jährigen auf der Homepage der Kommunistischen Partei: "Wir sind Fini Steindling zu großem Dank verpflichtet. Sie hat den Anmaßungen der deutschen Justiz standgehalten und war in all den Jahren des Kampfes um das Eigentum der KPÖ der Partei gegenüber in jeder Hinsicht loyal. Wir sind traurig und betroffen über den Tod dieser integren und aufrechten Persönlichkeit."
Rechtsstreit zwischen Deutschland und der KPÖ
Mit dem "Kampf um das Eigentum der KPÖ" meint die Partei den jahrzehntelangen Rechtsstreit, bei dem die KP und Steindling mit der Deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) um das Vermögen der ostdeutschen Gesellschaft "Novum" rangen. Die KPÖ war einer der "Novum"-Hauptgesellschafter gewesen und beanspruchte deren Vermögen für sich. Die BvS wiederum wollte das verschwundene Geld für Deutschland bzw. für die früheren DDR-Bundesländer, da die Gesellschaft eng mit der Einheitspartei SED der Ostdeutschen verzahnt war.
In erster Instanz wurde Steindling Recht gegeben, die verschwundenen Millionen wurden den österreichischen Kommunisten zuerkannt. Das zweitinstanzliche Urteil durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wiederum drehte den Spieß um und befand, dass das "Novum"-Vermögen der SED zuzurechnen wäre und damit der Bundesrepublik Deutschland gehörte.
Prozesse laufen immer noch
Doch damit war erst die Frage gelöst, wem die rund 240 Millionen Euro zustünden, aber noch lange nicht, wer dafür aufkommen müsste. In dieser Causa wurde in der Schweiz prozessiert. Der Grund: Eine vor Jahren verkaufte Bank Austria/Unicredit-Tochterbank in der Schweiz soll sich in den 90er-Jahren an der Veruntreuung der verschwundenen Gelder beteiligt haben. Weil nach dem Verkauf der Tochter die Rechtsrisiken bei der Bank Austria verblieben waren, wurde sie zu einer Entschädigungszahlung in der Höhe von rund 240 Millionen Euro verurteilt, wogegen die Bank in Berufung ging. Der Fall ist bis heute gerichtsanhängig.
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