Kampf gegen Sperre

Jukic-Klage gegen OSV soll im Oktober eingebracht werden

Sport
18.10.2012 15:58
Im "Fall Dinko Jukic" wird sein Anwalt Thomas Krankl noch im Oktober die Klage und den Antrag auf einstweilige Verfügung bei Gericht einbringen. Diese soll dem vom österreichischen Schwimmverband bis Juni unbedingt gesperrten Schwimmstar die Möglichkeit geben, auch vor dem Ablauf seiner Sperre wieder an Wettkämpfen teilzunehmen. Jukic selbst befindet sich derzeit in Australien.

Die Rückkehr aus "Down Under" hat Jukic für 5. November geplant, zwei Tage später will der Wiener laut Krankl schon wieder nach Amerika abheben. Der Jurist ist von den Reiseplänen seines Mandanten überrascht worden, hatte von Jukic' Australien-Trip vorher nichts gewusst. Nun wird es für Krankl schwierig, die nötigen Gerichtstermine darauf abzustimmen.

Da Jukic nur einen ganzen vollen Tag in Wien sein wird, müsste eine vom Richter etwaig gewünschte Anhörung des 23-Jährigen exakt an diesem 6. November stattfinden - das versucht Krankl nun zu erreichen. In der Klage ist u.a. auch vermerkt, dass das Jukic verurteilende Verbandsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt war, die Sperre damit nicht rechtens sei.

Für einen Start bei einem Kurzbahn-Weltcup käme eine einstweilige Verfügung zu spät, die letzte der insgesamt acht Stationen ist für 10./11. November in Singapur angesetzt. Ein Thema ist für Jukic laut Krankl aber die Grand-Prix-Serie in den USA. Diese beginnt am 9. November in Minneapolis.

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(Bild: KMM)



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