Die Zeugen Jehovas hatten in Straßburg zwei Fälle von Diskriminierung geltend gemacht. Im ersten erhoben sie Anspruch auf Ausnahme von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer für eine Spende, die ihnen im Jahr 1999 gewährt wurde.
Im zweiten Fall beklagten die Zeugen Jehovas, dass sie vor ihrer Anerkennung als offizielle Religionsgemeinschaft nicht von den Aufenthalts- und Arbeitsmarktgesetzen ausgenommen waren. Eine solche Ausnahme hätte es ihnen gestattet, im Jahr 2002 zwei Priester aus den Philippinen für ihre Tagalog sprechenden Mitglieder in Österreich zu beschäftigen.
Strafe muss in drei Monaten beglichen sein
Der Gerichtshof urteilte in beiden Fällen, dass ein Verstoß Österreichs gegen Artikel 14 der Menschenrechtskonvention (Diskriminierungsverbot) vorlag. Die Republik Österreich muss die Entschädigung binnen drei Monaten zahlen.
Die Zeugen Jehovas hatten bereits ihre Anerkennung als Religionsgemeinschaft 2009 vor dem EGMR erklagt. Die umstrittene Glaubensgemeinschaft mit eigener Bibel-Auslegung hat in Österreich laut eigenen Angaben über 21.000 Mitglieder.
Frankreich musste Millionen zahlen
Erst im Juli hatten die Zeugen Jehovas vor dem EGMR eine Verurteilung Frankreichs erreicht. Das Land muss der Religionsgemeinschaft Steuern in Höhe von fast 4,6 Millionen Euro zurückerstatten. Der EGMR hatte befunden, dass die Regierung in Paris diese Steuern auf Spenden zwischen 1993 und 1996 ohne klare Rechtsgrundlage eingeholt hatte und stellte eine Verletzung der Religionsfreiheit fest.
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