Filesharing

Gründer von ‘Pirate Bay’ in Kambodscha verhaftet

Web
03.09.2012 09:32
Gottfrid Svartholm Warg, Mitgründer der illegalen Online-Tauschbörse "The Pirate Bay", ist in Kambodscha verhaftet worden. Wie ein Sprecher der dortigen Polizei am Sonntag sagte, erfolgte die Festnahme am Donnerstag in Phnom Penh auf Gesuch der schwedischen Behörden "im Zusammenhang mit einer Straftat im Bereich Informationstechnologie". Warg war 2009 in Schweden zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, jedoch im April dieses Jahres nicht zum Haftantritt erschienen.

Kambodscha und Schweden hätten kein Auslieferungsabkommen geschlossen, fügte der Sprecher hinzu. "Aber wir werden in unsere Gesetze schauen und sehen, wie wir den Fall handhaben können." Kambodscha erwarte, dass die schwedischen Behörden weitere Informationen und Dokumente zur Verfügung stellten.

Ein Sprecher des schwedischen Außenministeriums erklärte am Montagnachmittag: "Wenn Warg an Schweden ausgeliefert wird, kommt er hier hinter Gitter. Das ist völlig klar, weil er bei uns rechtskraftig verurteilt ist." Die schwedischen Behörden würden nun "aktiv" die Auslieferung Wargs betreiben. Zur Frage, ob diese ohne ein Auslieferungsabkommen zwischen Kambodscha und Schweden wahrscheinlich sei, meinte der Ministeriumssprecher: "So etwas kommentieren wir nicht."

Mitgründer zu einem Jahr Haft verurteilt
Die 2004 gegründete Plattform "The Pirate Bay" war eine der größten Internet-Tauschbörsen weltweit und hatte nach eigenen Angaben 35 Millionen Nutzer. Über ihre Seiten konnten Nutzer Musik, Filme sowie Computerspiele zum Herunterladen finden, die andere Nutzer zur Verfügung stellten. "The Pirate Bay" speicherte die Dateien nicht selbst, sondern verwies nur auf die Computer anderer Nutzer.

Zusammen mit den beiden weiteren Mitgründern Peter Sunde und Fredrik Neij sowie dem wichtigsten Finanzier der Plattform, Carl Lundström, war Warg 2009 in Schweden wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden.

Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen wurden Warg und die drei anderen Angeklagten zur Zahlung 30 Millionen Kronen (3,6 Millionen Euro) Schadenersatz an Medienkonzerne wie Warner Bros., Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures verdonnert. Das Urteil galt als Etappensieg für die Musik-, Film- und Videospiele-Industrie im Kampf gegen das illegale Filesharing im Internet.

International zur Fahndung ausgeschrieben
Während die Haftstrafen von Lundström, Sunde und Neij jedoch 2010 in einem Berufungsverfahren reduziert wurden, blieb Wargs Strafe unverändert: Weil er - angeblich wegen Krankheit - nicht zu einem Gerichtstermin erschien, wurde seine Verurteilung in Abwesenheit rechtskräftig. Am 18. April 2012 sollte Warg seine Strafe antreten, erschien jedoch abermals nicht. Schließlich wurde er international zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Anwälte der schwedischen Plattform argumentieren, die "Pirate Bay"-Gründer für die illegalen Aktivitäten einiger Nutzer zu bestrafen, sei in etwa dasselbe, wie die Post für die Auslieferung von Paketen mit illegalem Inhalt zu belangen.

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