Justizkrimi

Timoschenko blitzt vor Höchstgericht mit Berufung ab

Ausland
29.08.2012 12:58
Das oberste ukrainische Berufungsgericht hat das Urteil gegen die inhaftierte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko bestätigt. Der Berufungsantrag der 51-Jährigen sei abgelehnt worden, sagte Richter Olexander Elfimow am Mittwoch in Kiew. Timoschenko war im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs während ihrer Zeit als Ministerpräsidentin zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Richter Elfimow sagte, das Gericht sehe "keine Grundlage" für eine Berufung. Es gebe ausreichend Beweise dafür, dass Timoschenko zum Nachteil der Ex-Sowjetrepublik 2009 einen Gasvertrag mit Russland unterzeichnet und dabei ihre Befugnisse überschritten habe. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Die Anwälte der früheren ukrainischen Ministerpräsidentin hatten den Berufungsantrag damit begründet, dass unzulässigerweise das Strafrecht in einer politischen Angelegenheit angewandt worden sei. Es habe keine kriminelle Machenschaften gegeben. Die Prozesse gegen Timoschenko stehen in der Kritik, politisch motiviert zu sein. Regierungsgegner werfen dem Präsidenten Viktor Janukowitsch vor, die Opposition mundtot machen zu wollen.

Alle Instanzen in der Ukraine ausgeschöpft
Timoschenkos Verteidigung ist nun vor allen Instanzen in der Ukraine gescheitert. Im Gerichtssaal riefen Anhänger der Politikerin entsetzt "Schande!". Auch vor dem Gericht protestierten Hunderte Menschen, die ein "Ende der politischen Repression" und "Freiheit für die Ikone der Orangenen Revolution von 2004" forderten.

Auch EGMR-Urteil wird wohl nichts ändern
Timoschenko hat nun - nach dem Urteil der letzten ukrainischen Berufungsinstanz - nur noch die Möglichkeit, ihren Fall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR)in Straßburg behandeln zu lassen. Dieser hatte sich am Dienstag bereits mit einer Beschwerde der 51-Jährigen befasst, die sich gegen die Umstände ihrer Untersuchungshaft und ihre Haftbedingungen richtet. Bis zu einem Urteil können jedoch noch Monate vergehen (siehe Infobox).

Doch auch ein Sieg in Straßburg würde vermutlich nicht zu einer Freilassung Timoschenkos führen. In der Ukraine laufen mittlerweile sogar schon weitere Untersuchungen gegen die erbitterte Gegnerin von Janukowitsch. Ermittelt wird unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung, sowie wegen Beihilfe zum Mord. Somit könnte Timoschenko noch viele Jahre in Haft bleiben.

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