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Digital > Elektronik
29.08.2012 09:08

Verschnaufpause

Verkaufsstopp für Samsung nicht vor Dezember

  • (Bild: Samsung)
Nach dem Triumph im Patentstreit mit Samsung muss sich Apple in Geduld üben: Ob das zuständige US-Gericht ein dauerhaftes Verkaufsverbot gegen Samsung-Smartphones verhängt, entscheidet sich frühestens in einigen Monaten. Richterin Lucy Koh legte am Dienstag als Anhörungstermin für den Apple-Antrag auf eine entsprechende Verfügung den 6. Dezember fest. Samsung kündigte indes an, ein Verkaufsverbot in den USA mit allen Mitteln verhindern zu wollen.
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Apple hatte bereits am Montag beantragt, den Verkauf von insgesamt acht Geräten des südkoreanischen Rivalen per einstweiliger Verfügung zu unterbinden. Unklar ist nun, ob dieser Antrag wie bisher vorgesehen am 20. September verhandelt wird oder die Anhörung ebenfalls erst im Dezember stattfindet.

Der iPhone-Hersteller will unter anderem den Verkauf von vier Varianten des Samsung-Smartphones Galaxy S2 stoppen. Das S2 wurde an der Spitze von Samsungs Modellpalette inzwischen durch das seit Mai erhältliche S3 abgelöst, wird aber immer noch verkauft. Apple behielt sich vor, Anträge für den Verkaufsstopp weiterer Geräte zu stellen.

Die Südkoreaner wollen indes alles versuchen, "damit unsere Geräte im US-Markt verfügbar bleiben", wie ein Konzernsprecher am Dienstag in Seoul sagte. Welche Mittel Samsung im Einzelnen dabei zur Verfügung stehen, ließ er offen. Zunächst müsse die Liste vom zuständigen Gericht überprüft werden.

Samsung zu einer Milliarde Dollar Schadenersatz verurteilt
In dem Geschworenenprozess in Kalifornien hatte die Jury vergangene Woche die Verletzung von Apple-Patenten durch insgesamt 28 Samsung-Geräte festgestellt und dem US-Konzern Schadenersatz in Höhe von 1,05 Milliarden Dollar (rund 840 Millionen Euro) zugesprochen (siehe Infobox).

Samsung hatte Richterin Lucy Koh am Montag gebeten, mit dem endgültigen Urteil in dem Prozess zu warten, bis alle Anträge zur Geschworenen-Entscheidung abgearbeitet sind. Die Südkoreaner wollen nötigenfalls ein Berufungsgericht einschalten, sollten die angekündigten Rechtsmittel gegen die Entscheidung keinen Erfolg bringen.

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