Nutzen fraglich

Klarnamenzwang in Südkorea laut Urteil verfassungswidrig

Web
23.08.2012 12:48
Der Klarnamenzwang für Websites in Südkorea ist verfassungswidrig. Das hat das Verfassungsgericht des Landes am Donnerstag entschieden. Die gesetzliche Regelung, nach der nur echte Namen für Beiträge von Internetportalen benutzt werden können, schränke die Meinungsfreiheit ein, urteilte das Gericht einstimmig und erklärte damit ein vor fünf Jahren eingeführtes Gesetz für ungültig.

Nach dem sogenannten Internet-Realnamen-System von 2007 können sich die Nutzer auf einheimischen Websites mit mehr als 100.000 Aufrufen pro Tag nur dann einloggen und Beiträge abliefern, wenn sie ihren richtigen Namen verwenden und ihre Einwohnermeldenummer angeben. Die Regierung hatte die Umsetzung des Gesetzes unter anderem mit zunehmendem Cyber-Mobbing begründet, bei dem Menschen verschiedenen Formen der Nötigung, Belästigung oder Verleumdung über das Internet ausgesetzt sind.

Nach Kritik an dem Gesetz und einer Reihe von Datenpannen im Internet hatte die Regierung in Seoul bereits im vergangenen Jahr angekündigt, von dem Gesetz stufenweise abzurücken. So hatten beispielsweise Hacker die persönlichen Informationen von 35 Millionen Nutzern eines südkoreanischen Internetportals kopiert.

Das Realnamen-System erhöhe die Chance, "dass persönliche und andere sensible Informationen gestohlen werden", urteilten die Verfassungsrichter nun. Es könne nicht gesagt werden, dass die Nachteile durch das System kleiner seien als die Vorteile, die es bringe.

Gegen das Gesetz hatte eine Gruppe von Südkoreanern und ein Medienunternehmen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie ihre Grundrechte verletzt sahen.

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