Brüder stritten

Haftstrafen nach als Unfall getarnter Messerattacke

Österreich
22.08.2012 13:33
Nach einer Messerattacke eines 28-jährigen Grazers auf seinen Bruder mussten sich die beiden Beteiligten am Mittwoch vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten. Die Brüder hatten nämlich versucht, den Vorfall als Unfall darzustellen. Tatsächlich hatte der Ältere seinem jüngeren Bruder aber im Streit eine 15 Zentimeter tiefe Stichwunde zugefügt. Der geständige 28-Jährige wurde zu zwölf Monaten Haft – vier davon unbedingt – verurteilt, sein Bruder wegen Falschaussage zu drei Monaten bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich im Juni in der Pizzeria des 28-Jährigen in der Grazer Innenstadt. Der Angeklagte erklärte Richter Gernot Patzak, dass er gerade Salat geschnitten habe, als er nach einem Teller griff. Dieser sei heiß gewesen und er habe sich daran verbrannt. Da ihn sein jüngerer Bruder nicht gewarnt habe, seien die beiden in Streit geraten.

Versehentlich wollte der Angeklagte während der anschließenden Rauferei seinem Bruder in die linke Flanke gestochen haben. "Ja, ich habe ihn verletzt, aber ich wollte das nicht", so der 28-Jährige. Dem Gericht wollten die Männer weismachen, dass der 24-Jährige, auf einer Leiter stehend, saure Trauben herunterschneiden wollte, als er plötzlich in eine Gartenschere gestürzt sei.

"Märchenversion" vom Traubenernten ausgedacht
Dass das Opfer großes Glück gehabt hatte, bestätigte der Gutachter. Die Verletzung war schwer, hatte aber keine größeren Gefäße oder Organe getroffen. Die Klinge hätte aber durchaus eine lebensbedrohliche Verletzung hervorrufen können. "Ganz so bagatellisieren darf man das nicht", meinte der Richter.

Vermutlich um seinen Bruder zu schützen, hatte sich das Opfer die "Märchenversion" vom Traubenernten ausgedacht. "Doch sie haben einen Fehler gemacht, weil im Krankenhaus haben sie bei der Einlieferung von einem Messerstich geredet", so Patzak. Die beiden Brüder haben sich mittlerweile wieder versöhnt. Beide nahmen ihre Urteile an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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