Nach Entmachtung
Präsidenten-Abstimmung in Rumänien ungültig
Die Entscheidung beendet vorerst einen dreimonatigen Machtkampf zwischen der regierenden Sozialliberalen Union (USL), welche die Absetzung Basescus zu einem ihrer wichtigsten Ziele erklärt hatte, und den rechtsliberalen oppositionellen Liberaldemokraten (PDL), die den Staatschef unterstützen.
Der Gerichtsentscheid führte zunächst zu widersprüchlichen Reaktionen im Regierungsbündnis aus Sozialdemokraten von Premier Viktor Ponta und den Nationalliberalen. Während Ponta bereits im Vorfeld betont hatte, er sei zur Zusammenarbeit mit Basescu bereit, kündigten seine Bündnispartner Widerstand an.
Interimspräsident betrachtet Urteil als ungerecht
Der Parteichef der Nationalliberalen, Crin Antonescu, der seit Anfang Juli als Interimspräsident dient, erklärte am Dienstag, dass die Entscheidung des Gerichts von der USL zwar respektiert werde. Jedoch betrachte seine Partei das Urteil als ungerecht, da es das Votum von 7,5 Millionen Rumänen ignoriere. Für ihn sei Basescu "ein illegitimer Präsident, den wir politisch nicht anerkennen".
Der Interimspräsident rief die Rumänen zum Widerstand gegen den Präsidenten auf. Antonescu forderte von jenen Rumänen, "die ihr Votum heute verspottet sehen, ihre Macht als Bürger zu verteidigen und zum Ausdruck zu bringen. Haltet Gesetze und die Verfassung ein, aber macht eure Anwesenheit bemerkbar". Etwa 200 Personen demonstrierten nach der Urteilsverkündung in Bukarest gegen die Rückkehr Basescus ins Amt.
"Politischen Kampf beenden"
Der Parteichef der Sozialdemokraten, Vasile Blaga, erklärte hingegen, dass seine Partei zur Zusammenarbeit mit allen politischen Gruppierungen bereit sei und dass "es Zeit sei, dass der politische Kampf beendet wird". Premier Ponta hatte bereits im Vorfeld erklärt, er sei zur Zusammenarbeit mit Basescu bereit, wenn dieser seine verfassungsrechtlichen Befugnisse einhalte.
Die USL, die die Absetzung Basescus seit Juni verfolgt, könnte die tatsächliche Rückkehr Basescus ins Präsidialamt noch verzögern. Nach der Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt, das sich unter der Kontrolle der Regierung befindet, muss dieses vor dem Parlamentsplenum verlesen werden, dessen Einberufung terminlich nicht festgelegt ist.
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