Im vergangenen Jahr war es rund um die neonazistische Website zu mehreren Hausdurchsuchungen gekommen, darunter auch bei Wilhelm A., der ein Unternehmen für Sicherheitssoftware führte und angeblich bis zu 2.000 Euro täglich damit verdient. Die Beamten schlugen bei diesem erst am Abend zu, die Einvernahme selbst habe bis in die Morgenstunden des nächsten Tages gedauert.
Bei den Vernehmungen selbst sei der Mitangeklagte gesprächig gewesen, so der Chefinspektor. Vor allem auf technische Details habe dieser großen Wert gelegt. "Im Grunde genommen haben wir uns gut verstanden", so der Beamte, "Pausen, Getränke, meine halben Zigaretten hat er geraucht". Und: "Gezwungen worden ist er zu gar nichts."
"Küssel ist die Galionsfigur"
Dass man A. bei dessen Einvernahme gesagt habe, man wolle nur Küssel "kriegen", bestritt der Beamte - zumindest diese "Wortwahl". In Aussicht gestellt habe man dem Festgenommen nichts, es sei jedoch eine "Perspektive", so kooperativ wie möglich zu sein. Warum man sich auf den nunmehrigen Hauptangeklagten eingeschossen habe? "Dass der Herr Küssel die Galionsfigur des Vereins 'Reich' ist, das ist überhaupt keine Frage." Zudem sei dieser ein "extrovertierter Typ" und auch in der rechtsextremen Szene im Ausland bekannt.
Ein weiterer Streitpunkt zwischen Verteidigung und Zeuge bestand in der Formulierung im Abschlussbericht, der Mitangeklagte habe die Zugangsdaten der Websites an Küssel und einen weiteren Angeklagten geschickt. Laut dessen Aussagen bei der Einvernahme habe dieser nur gesagt, dies sei "vermutlich" geschehen. Und auch Küssel selbst ergriff das Wort: "Haben Sie bei mir Zugangsdaten gefunden?" "Mir ist es nicht erinnerlich", so der Chefinspektor.
Beamtin: "Keine Begünstigungen versprochen"
Die zweite Beamtin, die sowohl bei der Hausdurchsuchung als auch bei den ersten fünf Einvernahmen dabeigewesen war, bestätigte die Schilderungen ihres Kollegen. A. sei zuerst "bis aufs Mark erschüttert" über den Zugriff gewesen, schließlich habe sich die Atmosphäre aber entspannt. Begünstigungen durch belastende Aussagen habe man nicht versprochen, so die Zeugin, es sei aber über vieles gesprochen worden: "Wir haben allgemein auch über das Verbotsgesetz diskutiert, ob das nicht ein viel zu hohes Strafmaß habe und gemein sei."
Ein Urteil im Prozess wird für 7. November erwartet.
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