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26.08.2012 10:00

Internet-Erbe

Darauf solltest du beim digitalen Nachlass achten

  • (Bild: thinkstockphotos.de)
Was passiert mit unseren digitalen Daten und Konten, wenn wir sterben? Diese Frage gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wer sie sich rechtzeitig stellt, kann den Hinterbliebenen zusätzlichen Kummer ersparen. Worauf es bei der Regelung des sogenannten digitalen Nachlasses zu achten gilt, verrät ein aktueller Leitfaden des Verbands der österreichischen Internet Service Provider (ISPA).
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"Wenn eine Person stirbt, ist dies für die Hinterbliebenen nicht nur mit Trauer und emotionaler Belastung, sondern auch mit Amtswegen und Verpflichtungen verbunden", erklärt der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft. Zu den Dingen, die im Zusammenhang mit einem Todesfall geregelt werden müssten, sei in den letzten Jahren ein weiterer Bereich hinzugekommen: der digitale Nachlass.

Dieser umfasst all jene Daten, die nach dem Tod des Nutzers weiter bestehen – sei es lokal gespeichert auf der Festplatte des Rechners oder im Internet. Dazu zählen beispielsweise Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder YouTube, Benutzerkonten bei E-Mail-Diensten oder Zugänge für Netbanking und Online-Shops wie iTunes oder Amazon. Auch um Blogs, Domainnamen oder Websites und deren Weiterbestehen, Nutzung oder Löschung sollten sich die Hinterbliebenen kümmern, empfiehlt der ISPA.

Bestandsaufnahme
Genau hier liegt aber oftmals das Problem: Nur die wenigsten Hinterbliebenen wissen, auf welchen Websites und bei welchen Diensten der Verstorbene aktiv war, geschweige denn, welche Zugangsdaten und Passwörter für die Online-Aktivitäten benutzt worden sind. Um dieser zusätzlichen Belastung für die Hinterbliebenen vorzubeugen, sollten Nutzer rechtzeitig eine möglichst vollständige Liste ihrer Online-Mitgliedschaften inklusive der dazugehörigen Zugangsdaten und Passwörter erstellen und diese auch regelmäßig aktualisieren.

Was soll mit den eigenen Daten passieren?
Schriftlich festgehalten werden sollte laut ISPA überdies, welche privaten Daten und Inhalte wie E-Mails oder Fotoalben nach dem Tod weiterhin online zugänglich sein und welche gelöscht werden sollten. Zudem sollte festgelegt werden, wer im Todesfalls Zugriff auf die virtuell gespeicherten Informationen erhält. Eine Person mit entsprechenden Kompetenzen im Umgang mit dem Internet sei dabei im Vorteil, um bei etwaigen Problemen mit Online-Diensten entsprechend reagieren zu können, so der Verband.

Liste mit Zugangsdaten sicher verwahren
Da dieses Schriftstück, in dem neben Passwörtern für Websites freilich auch Zugangsdaten wie das allgemeine Login für den eigenen Rechner verzeichnet werden sollten, vertrauliche Informationen enthält, sollte es sorgsam verwahrt werden – bevorzugt physisch an einem den Hinterbliebenen bekannten Ort wie einem Safe, einer Dokumentenmappe oder im Rahmen eines Testaments beim Notar.

Vorsicht bei virtuellen Nachlassverwaltern im Internet
Von einer Verwahrung bei virtuellen Nachlassverwaltern im Internet, die gegen Gebühr beispielsweise das Testament speichern, rät der Verband eher ab: Oft sei unklar, ob und in welchem Rahmen ein Unternehmen Datensicherheit gewährleisten könne bzw. was mit den Daten passiere, wenn ein Unternehmen Konkurs anmelden müsse. Sollte die Firma ihren Sitz im Ausland haben, könnten auch juristische Unklarheiten oder eine unterschiedliche Rechtslage zu Problemen führen, so der ISPA.

Das können Hinterbliebene tun
Wurde vom Verstorbenen keine derartige Liste mit sämtlichen genutzten Online-Diensten und deren Passwörtern hinterlassen, bleibt Hinterbliebenen meist nichts anderes übrig, als nach den verstorbenen Personen zu googeln, auch unter Zuhilfenahme des Spitznamens oder eines Namenskürzels des Verstorbenen.

Die meisten Online-Communities und Netzwerke haben dem Verband nach kein ausgewiesenes Prozedere oder Formular für das Ableben eines Nutzers. Auch in diesem Fall empfiehlt sich eine Internetsuche, die neben dem Namen des jeweiligen Internetdienstes etwa Schlagworte wie "verstorben, Todesfall" beinhaltet.

Facebook-Profil löschen oder in Gedenkzustand versetzen
Beim führenden Netzwerkriesen Facebook können Hinterbliebene das Profil des Verstorbenen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Todesanzeige) per Formular in den sogenannten Gedenkzustand versetzen. In diesem kann das Profil nicht mehr bearbeitet werden, bleibt für bereits existierende Freunde aber als eine Art Kondolenzbuch bestehen.

Soll das Profil hingegen dauerhaft gelöscht werden, benötigt Facebook neben Geburts- und Sterbeurkunde des Verstorbenen auch einen gültigen Nachweis darüber, dass der Hinterbliebene der rechtmäßige Vertreter des Verstorbenen oder von dessen Nachlass ist. Eingereicht werden können diese Unterlagen ebenfalls per Online-Formular.

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