Österreich
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In der allgemeinen Verwirrung vermutete man zunächst einen Raubüberfall. Dann dachten die anwesenden Kunden und Mitarbeiter an die Explosion eines selbst gebastelten Böllers. Bei der Auswertung der Überwachungskamerabilder stellte sich aber heraus, dass sich in der Tasche eines Kunden irrtümlich ein Schuss aus einer Gaspistole gelöst hatte.
"Das Tragen einer solchen Waffe ist grundsätzlich legal", erklärte dazu Polizeisprecher Roman Hahslinger gegenüber krone.at. Mit einer Anzeige müsse der Kunde dennoch rechnen - und zwar wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn mehrere Menschen waren mit dem Reizgas in Kontakt gekommen.
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