Jetzt dran denken

Tipps rund ums Thema private Pflegevorsorge

Wirtschaft
12.10.2013 12:00
Wir werden älter und älter, aber die stetig steigende Lebenserwartung hat leider nicht nur Vorteile. Denn damit nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, im Alter nicht mehr ohne fremde Hilfe zurechtzukommen. In Österreich bezieht aktuell etwa eine halbe Million Menschen Pflegegeld vom Staat. Aber dieses ist für eine optimale Versorgung oft nicht ausreichend. Welche Möglichkeiten der privaten Vorsorge es gibt, erfahren Sie hier.

Das Problem der Pflege ist ein vielschichtiges. Einerseits werden immer mehr Menschen immer älter, damit steigen die benötigten Mittel von staatlicher Seite. Anderseits ist die Auflösung traditioneller Familienstrukturen eine Herausforderung. Denn früher wurden Pflegeaufgaben sehr häufig von den Kindern, genauer gesagt meist Töchtern und Schwiegertöchtern, erledigt, da diese nicht berufstätig waren. Heutzutage wird für die Pflege zu Hause professionelle Hilfe benötigt. Und die ist teuer.

Das staatliche Pflegegeld
Das Pflegegeldsystem von staatlicher Seite soll hierfür einen Zuschuss zur Verfügung stellen. Es ist in sieben Stufen aufgebaut, wobei umso mehr bezahlt wird, je höher der Bedarf an Unterstützung ist, den der Pflegebedürftige benötigt. Bemessen wird dies in den erforderlichen Stunden an Hilfeleistung pro Monat, die der Pflegebedürftige braucht, um in den Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützt zu werden: aufstehen/zu Bett gehen, kochen/essen, Körperhygiene, Medikamenteneinnahme, Wohnung reinigen, einkaufen, heizen etc. Über die Zuerkennung einer Pflegestufe entscheidet ein Sachverständiger. Ändert sich der Pflegebedarf, so ist über einen Erhöhungsantrag neu einzureichen.

Die sieben Pflegegeldstufen

  • Stufe 1: 60 Stunden, 154,20 Euro pro Monat
  • Stufe 2: 85 Stunden, 284,30 Euro pro Monat
  • Stufe 3: 120 Stunden, 442,90 Euro pro Monat
  • Stufe 4: 160 Stunden, 664,30 Euro pro Monat
  • Stufe 5: 180 Stunden und außerordentlicher Pflegeaufwand, 902,30 Euro pro Monat
  • Stufe 6: 180 Stunden und Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich, 1.260 Euro pro Monat
  • Stufe 7: 180 Stunden und funktionelle Einschränkung aller vier Extremitäten, sodass keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich sind, 1.655,80 Euro pro Monat

Gerade in den unteren Pflegestufen, die immerhin schon einen Aufwand von mindestens 15 Stunden pro Woche erfordern, ist das Pflegegeld oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wer beizeiten in Richtung einer privaten Pflegevorsorge nachdenkt, kann verhindern, dass einerseits die Betreuungsqualität leidet, andererseits, dass der Durchgriff auf das eigene Vermögen oder das Vermögen der Kinder erfolgt.

Selbst vorsorgen
Private Pflegevorsorgen werden von größeren Versicherern angeboten. Sie orientieren sich entweder an ähnlichen Leistungsvoraussetzungen wie das staatliche System oder definieren eigene Punktesysteme, die auf den Aktivitäten des täglichen Lebens aufbauen. Werden in letzterem System eine gewisse Anzahl x von y vorgegebenen Aktivitäten nicht mehr eigenständig wahrgenommen, wird die beantragte Pflegerente monatlich ausbezahlt. Die Summen sind meist frei wählbar oder aus standardisierten Varianten auszusuchen: z.B. 500 oder 1.000 Euro Monatsleistung – je höher die Leistung, desto höher die zu zahlende Monatsprämie.

Klarerweise sind Pflegeversicherungen auch billiger, je jünger der Antragsteller, je besser sein Gesundheitszustand und je höher die Pflegebedürftigkeit sein muss, bevor es zu einer Auszahlung kommt. Grundsätzlich können Pflegevorsorgen noch bis etwa zum 70. Lebensjahr abgeschlossen werden – die Prämien sind dann allerdings schon entsprechend hoch.

Eine Möglichkeit besteht darin, Pflegevorsorgen schon in jungen Jahren zu einer Pensionsvorsorge als Zusatztarif abzuschließen. Eine andere sieht so aus, dass Abfertigungszahlungen als Einmalerlag in eine Pflegevorsorge investiert werden können. Die klassische Variante ist die Vorsorge mit monatlicher Zahlung in einen eigenständigen Vorsorgevertrag. Beiträge zu einer Pflegevorsorge können steuerlich abgesetzt werden.

Aufgepasst!
Wichtig ist die Laufzeit des Vertrages. Gerade Zusatztarife im Rahmen einer Pensionsvorsorge enden mit dem Ende des Haupttarifs, somit spätestens mit Ende des 65. Lebensjahres. Bis dahin ist die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich ein Pflegefall zu werden, geringer – man zahlt daher oft umsonst. Die Laufzeit sollte mindestens bis zum 75. oder 80. Lebensjahr vereinbart werden, mit lebenslanger Zahlung bei Eintritt des Versicherungsfalles bis dahin.

Auch sollte eine Indexklausel in den Vertrag eingebaut werden, die bei langer Laufzeit eine Wertanpassung der Pflegerentenzahlung sichert. Weiters ist auf Einschränkungen im Leistungsfall zu achten. Denn je nach Tarif kann es sein, dass das Pflegegeld nur temporär ausbezahlt wird, solange die Pflegebedürftigkeit tatsächlich im vereinbarten Ausmaß vorliegt. Auch können Spitalsaufenthalte die Auszahlung des Pflegegeldes unterbrechen, da hier von einer ausreichenden Versorgung ausgegangen wird.

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