Der Politiker hatte den Betrag, den er als "Schandgeld" bezeichnete, von Steuerberater Dietrich Birnbacher in einem Kuvert erhalten und nach eigenen Angaben im Wahlkampf ausgegeben (siehe Infobox).
KLH erhebt Anspruch auf "Schandgeld"
Nach der Übergabe an den Richter hatte am Dienstagvormittag die Kärntner Landesholding Anspruch auf das Geld erhoben. Da Martinz-Anwalt Alexander Todor-Kostic die Ausfolgung des Betrags an die Holding abgelehnt habe, sehe er keine Handhabe, das Sparbuch zu behalten, erklärte Herrnhofer am Dienstag.
Todor-Kostic hatte begründet, dass das Sparbuch nur dann der KLH zu übergeben sei, wenn tatsächlich ein Schaden an der Holding entstanden sei. Sollte dies rechtskräftig so entschieden werden, so würde sich sein Mandant dem auch beugen. Wenn es sich jedoch nicht um Untreue handle, dann wären die 65.000 Euro als Schenkung zu definieren und es sei ein Erlagsverfahren einzuleiten, so der Verteidiger.
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