Wieder vor Gericht
A1 lässt UPC-Preisvergleich verbieten
Es ist die Retourkutsche für die einstweilige Verfügung von UPC gegen A1 von Mitte Juli. Damals hatte das Handelsgericht Wien festgestellt, dass der A1-Vergleich von einem TV- und Internetpaket mit einem UPC-Angebot aus drei Produkten (TV, Internet und Festnetztelefon) nicht zulässig sei. A1 habe nicht klar dargestellt, dass im UPC-Angebot ein Produkt mehr enthalten sei, so die Entscheidung.
UPC bewarb allerdings gleichzeitig sein Paket "Super FIT" mit einem anderen Vergleich: Das Paket sei um mehr als 215 Euro günstiger als das A1-Angebot "A1 Kombi + TV". Diese Gegenüberstellung wurde nun ebenfalls gerichtlich unterbunden. "Die von UPC noch vor Kurzem als 'transparent und vergleichbar' dargestellten Produkte sowie die angeblich 'ehrliche und sachliche Darstellung der Angebote' haben sich vor Gericht als irreführend und unrichtig herausgestellt", freute sich A1 am Montag in einer Aussendung.
Die beiden Anbieter liefern sich immer wieder Gefechte vor Gericht, so erwirkte etwa UPC 2007 gleich zwei einstweilige Verfügungen gegen A1 (damals noch Telekom Austria), da Zusatzkosten nicht klar ausgeschildert worden waren.
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