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camera_altNeuer Twitter-ÄrgerAusfälle am WochenendeÜberwachung daheimVor- und NachteileAufregung auf Twitter
Digital > Web
01.08.2012 09:24

Neuer Twitter-Ärger

Wasserspringer per Tweet beleidigt: Brite verhaftet

  • (Bild: dapd)
Der Umgang mit sozialen Netzwerken während der Olympischen Spielen in London ist heikel und verleitet zu Fehltritten mit gravierenden Folgen. Zwei Sportler wurden wegen rassistischer Tweets bereits ausgeschlossen, es gab Beschimpfungen und Probleme wegen überlasteter Netzwerke. Nun gab es wegen beleidigender und bedrohlicher Tweets sogar eine Festnahme.
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Einem 17-jährigen Briten wurde seine Wortwahl auf Twitter zum Verhängnis. Er beleidigte den britischen Star-Wasserspringer Tom Daley (im Bild 2011) schwer: "Du bist eine Enttäuschung für deinen verstorbenen Vater", hieß es in einem Tweet. In einem anderen drohte er später, Daley zu töten. Die Polizei nahm ihn daraufhin im südenglischen Weymouth fest, er wurde allerdings kurze Zeit später mit einer Verwarnung wegen Belästigung entlassen.

Beim Synchronwettbewerb vom Zehn-Meter-Turm waren Daley und sein Partner Pete Waterfield am Montag als Medaillenhoffnung an den Start gegangen, hatten aber als Vierte einen Platz auf dem Podest knapp verfehlt.

Daley hatte vor eineinhalb Jahren seinen Vater verloren. Er war an einem Gehirntumor gestorben. Der 18-jährige Turmspringer widmet seine sportlichen Erfolge stets seinem Vater und gibt an, sein Vater habe ihn zu seinen Leistungen inspiriert. "Ich tue es für mich und meinen Papa", sagte er jüngst der BBC.

Überreaktion der Polizei?
Ob die Polizei mit ihrem Vorgehen richtig lag, darüber ist in Großbritannien nun eine breite Diskussion ausgebrochen. Zwar seien die Äußerungen ohne Frage geschmacklos gewesen, doch rechtfertige das keine Festnahme, so die Kritiker. Zudem scheine es, als würden nur Prominente beschützt. Die Polizei widersprach diesem Vorwurf jedoch - es gebe zahlreiche ähnliche Fälle, die nicht mit Prominenten zusammenhingen, so Stuart Hide gegenüber "The Week". Simon Reed, ebenfalls von der britischen Polizei, verlangte eindeutige gesetzliche Regelungen.

Bereits zwei Sportler von Olympia ausgeschlossen
Tweets haben bereits die griechische Dreispringerin Paraskevi Papachristou die Olympia-Teilnahme gekostet und dem Schweizer Fußballer Michel Morganella einen Olympia-Ausschluss eingebracht. Morganella hatte nach der 1:2-Niederlage der Eidgenossen gegen Südkorea über den Kurznachrichtendienst eine Hetztirade gegen die Asiaten abgesetzt. Das Nationale Olympische Komitee der Schweiz hat den Fußballer daraufhin nach Hause geschickt. Papachristou hatte vor den Spielen Afrikaner verunglimpft und durfte gar nicht erst nach London reisen.

Beschimpfungen gegen österreichische Schiedsrichterin
Die österreichische Fecht-Kampfrichterin Barbara Csar wurde nach einer umstrittenen Entscheidung im Degenhalbfinale, das die Südkoreanerin Shin A-Lam schließlich gegen die Deutsche Britta Heidemann verloren hat, von einem südkoreanischen Fan via Twitter als "Rassistin" beschimpft. Andere User veröffentlichten im Netz E-Mail-Adresse und Handynummer von Csar.

Netzwerk überlastet - Zensurvorwürfe gegen Twitter
Ein weiteres Problem sind die Twitter-verrückten Olympia-Fans, die am vergangenen Samstag derartig viele Nachrichten im Netzwerk absetzten, dass keine GPS-Daten des Straßenradrennens mehr übermittelt wurden. Die TV-Moderatoren mussten die Geschehnisse quasi im Blindflug kommentieren.

Und auch Twitter selbst ist bereits in die Kritik geraten: Nach einem NBC-kritischen Tweet wurde der Zugang des "Independent"-Journalisten Guy Adams zwischenzeitlich gesperrt. Obwohl dies mittlerweile aufgehoben wurde, bleibt ein schaler Nachgeschmack, da Twitter und NBC während der Olympischen Spiele kooperieren.

IOC für soziale Medien, aber mit Regeln
Das Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hat vor den Spielen in London die Nutzung der sozialen Dienste unter Auflagen erlaubt. Botschaften in Ich-Form und Tagebuch-Format wurden sogar ausdrücklich erwünscht. Allerdings müssen im Social-Media-Bereich die Bestimmungen der olympischen Charta eingehalten werden. Die Aktivitäten dürfen nicht kommerziellen oder Werbezwecken dienen, Geschriebenes darf nicht geschmacklos oder vulgär sein. Nicht bei allen ist diese Botschaft aber offenbar angekommen.

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