Zwar konnte Fekter die gewünschte prinzipielle Nicht-Befristung des Stabilitätspaktes durchsetzen, jedoch mit der Einschränkung, dass alle anderen 15a-Vereinbarungen wie Finanzausgleich, Krankenanstalten- oder Pflegefinanzierung parallel dazu aufrecht bleiben. Sollten sich Bund, Länder und Gemeinden nicht auf den Finanzausgleich einigen können, dann würde laut Fekter auch der Stabilitätspakt als gekündigt gelten.
So soll eine "zeitliche Gleichschaltung" erreicht werden, wie sie laut der Sprecherin der Landesfinanzreferenten, Bettina Vollath, "unverzichtbar" ist. Fekter sagte, es gehe jedoch nicht um die Harmonisierung von Beginn- und Endpunkt, sondern um das Vermeiden eines "Interregnums", eines Stabilitätspaktes ohne gültigen Finanzausgleich: "Dann gerät auch der Stabilitätspakt in Gefahr." Für sie gehe es jetzt darum, die Beschlüsse auf verschiedenen Ebenen zusammenzuführen.
Sanktionen erst nach mehrmaligen Warnungen
Eine Annäherung gab es auch beim zweiten Streitpunkt, dem künftigen Sanktionsmechanismus. Die von Fekter ursprünglich gewünschte automatische Verhängung einer Sanktionszahlung, sobald ein Vertragspartner seine Defizitziele verletzt, ist vom Tisch. Stattdessen soll das Sanktionsverfahren jenem auf EU-Ebene nachgebildet werden: Demnach soll es ein mehrstufiges Verfahren mit Mahnungen und konkreten Sparvorschlägen geben. Erst wenn all diese Warnungen in den Wind geschlagen werden, soll es tatsächlich Sanktionen geben. Die Details sollen am kommenden Mittwoch verhandelt werden.
Außerdem sollen, wie Vollath betonte, Länder und Gemeinden als Einheit gesehen werden. Ein Sanktionsverfahren soll es daher erst geben, wenn sie ihre gemeinsamen Defizitziele in Summe verletzen. Kurzfristige Überschreitungen eines einzelnen Landes könnten so also durch bessere Ergebnisse anderer Länder aufgefangen werden. "Es ist für den Bund ausreichend, wenn Länder und Gemeinden die Ziele in Summe einhalten", sagte Vollath - was Fekter bestätigte: "Wie die Länder und Kommunen sich untereinander disziplinieren, da mischt sich der Bund nicht ein." Salzburgs Finanzlandesrat David Brenner verwies diesbezüglich auf den geplanten Stabilitätsrat der Länder.
Namens der Länder meinte Vollath, wichtig sei ein gemeinsames Feststellungsverfahren für die Haushaltsergebnisse, weil sonst im Nachhinein korrekt geplante Budgets Sanktionen nach sich ziehen könnten.
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