Panne lange bekannt

Wird das Chaos um “falsche Fleck” zum Flächenbrand?

Österreich
10.03.2012 18:09
Das Chaos um "falsche Fünfer" an Kärntens Schulen entwickelt sich zum Flächenbrand. Wie berichtet, wurden wegen eines rechtswidrigen Notenschlüssels zu viele "Nicht genügend" an die Schüler verteilt. Nun zeigt sich, dass die Panne bei den Beurteilungen den Verantwortlichen schon seit vielen Monaten bekannt ist. Und auch in anderen Bundesländern wurde offenbar zu oft ein "Fleck" gegeben.

Die Pannenserie in der Bildungspolitik weitet sich aus, das Dilemma ist dabei bereits seit dem vorigen Schuljahr bekannt. "Ein Schüler hatte damals gegen ein 'Nicht genügend' im Jahreszeugnis berufen", bestätigte nun Kärntens Landesschulratspräsident Walter Ebner.

Wie berichtet (siehe Infobox), war an Kärntens Schulen im Zuge des Schulversuchs für die neue Zentralmatura der falsche Notenschlüssel verwendet worden. Daraufhin stellte der Landesschulrat bezüglich des Benotungssystems fest: "Die Anwendung der 60-Prozent-Klausel ist rechtswidrig."

Der Jugendliche war eines der ersten Opfer der rechtswidrigen Beurteilung: Er hatte 50 Prozent der Englisch-Aufgaben richtig, man gab ihm aber vor, für ein "Genügend" 60 Prozent haben zu müssen. Dagegen berief der Schüler - und bekam vom Ministerium recht.

Nicht nur in Kärnten rechtswidrig beurteilt
Wie sich zeigt, ist der Wirbel um die rechtswidrige Klausel übrigens kein reines "Kärntner Problem". "Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden Lehrer in ganz Österreich aufgefordert, diesen Notenschlüssel anzuwenden", so Ebner weiter. Und zwar nicht nur bei Klausuren für die neue "kompetenzorientierte Matura", sondern auch bei Schularbeiten.

Nachdem die "Krone" die Noten-Panne aufgezeigt hat, gibt es jetzt Hinweise, dass in fast allen Bundesländern rechtswidrig beurteilt worden ist. "Auch in Niederösterreich kämpfen wir mit ähnlichen Fällen. Wenn das losgeht, kommt mit Sicherheit eine Lawine auf uns zu", fürchtet etwa der niederösterreichische Landesschulinspektor Karl-Heinz Jirsa.

Nach den "Krone"-Berichten haben sich auch Eltern und Elternvertreter aus Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich gemeldet: "Wir vermuten ähnliche Missstände an unseren Schulen."

Auch bessere Noten müssten sich ändern
Einsprüche gegen die Zeugnisnoten im vergangenen Schuljahr dürften wegen Verjährung allerdings nicht mehr möglich sein, so eine Juristin. Ebner rät dennoch, vom Recht einer Beschwerde gegen die "aktuellen" Noten Gebrauch zu machen. Denn, wie berichtet, ändert sich durch den falschen Notenschlüssel ja nicht nur ein "Fleck", sondern auch alle anderen Noten.

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