"Zu früh erfolgt"
Fall Cain: Einspruch gegen Mordanklage erhoben
Veith reichte sein Veto zwei Tage vor Ablauf der Frist ein. Die Anklage sei zu früh erfolgt, begründete der Rechtsanwalt seine Vorgangsweise. Er habe erst am Dienstag die vollständige Krankenakte seines Mandanten erhalten und nicht ausreichend Zeit gehabt, auf das 150-seitige gerichtsmedizinische Gutachten von Reinhard Haller zu reagieren.
Die Expertise von Haller sei "offensichtlich mangelhaft und mit Widersprüchen behaftet", erklärte Veith, der in diesem Zusammenhang auch die Staatsanwaltschaft kritisierte. Gewisse Unstimmigkeiten im Gutachten hätten auffallen müssen, sagte der Jurist und merkte an: "Die Behörde sollte sich nicht von öffentlichem Druck leiten lassen."
Ziel, "den Sachverhalt restlos aufzuklären"
Der Pflichtverteidiger hofft, dass durch weitere Ermittlungstätigkeit die Widersprüche und noch weitere offene Fragen aufgearbeitet werden können. "Ziel muss es sein, den Sachverhalt restlos aufzuklären, damit ein solcher Fall möglichst nie wieder passiert", betonte Veith.
In Bezug auf seinen Einspruch gab sich Veith allerdings realistisch. "Statistisch gesehen sind Einsprüche gegen eine Anklage nicht mit besonders großem Erfolg gekürt", so der Verteidiger. Sollte das Oberlandesgericht die Argumentation von Veith zurückweisen, würde die Anklage Rechtskraft erlangen, und es könnte ein Prozesstermin festgelegt werden.
Der Fall Cain
Der 26-jährige Verdächtige soll den dreijährigen Cain Anfang Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung zu Tode geprügelt haben (siehe Infobox). Das Kind ist dem Anschein nach von dem Lebensgefährten der Mutter so massiv geschlagen worden, dass es seinen Verletzungen erlag. Der kleine Bub war tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige die Rettung alarmiert hatte. Der Verdächtige flüchtete zunächst, wurde aber kurz darauf in der Schweiz festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Die Mutter war zur Tatzeit bei der Arbeit.
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