Samtpfoten 'gerettet'
OGH stellt fest: Österreichs Katzen dürfen streunen
Stein des Anstoßes waren die beiden Tiroler Katzen "Mogli" (Bild) und "Minki" bzw. deren Ausflüge in Nachbars Gefilde. Der betroffene Nachbar hatte nämlich die Katzenhalterin auf Unterlassung geklagt. Sie solle das Streunen ihrer Katzen unterbinden.
Landesgericht ließ Revision an den OGH zu
Er bekam sowohl in erster Instanz beim zuständigen Bezirksgericht als auch am Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht recht. Das Landesgericht bestätigte laut Margreiter das Urteil des Bezirksgerichts in vollem Umfang, ließ aber gleichzeitig eine Revision an den OGH zu.
Dem Urteil des Bezirksgerichts zufolge seien Katzen zu den "größeren Tieren" wie Hunde, Schafe oder Ziegen zu zählen, sodass es nicht darauf ankomme, ob deren Eindringen auf fremde Grundstücke "ortsüblich" sei. Vielmehr könne der Eigentümer eines Grundstückes alleine entscheiden, ob er Katzen dulde oder nicht.
"Freilaufende Katzen in Österreich sind damit gerettet"
Der OGH wies das Klagebegehren des Nachbarn aber laut Margreiter nun endgültig ab. Und zwar mit der Begründung, dass Katzen zu den "kleinen Tieren" zählen würden. Der Nachbar könne sich dagegen nur wehren, wenn das Eindringen in einem Ausmaß erfolge, das über das Ortsübliche hinausgehe und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führe.
Nach Ansicht des OGH überschreitet das Eindringen von zwei Katzen aber nicht die gesetzliche Grenze der Ortsüblichkeit, so Margreiter: "Mogli und Minki - darüber hinaus aber Tausende weitere freilaufende Katzen in Österreich sind damit gerettet und können weiterhin im Rahmen der Ortsüblichkeit durch Gärten und Wiesen streunen."
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).