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camera_altSamtpfoten 'gerettet'„aCATemy“ Katzen-AppHürde klar genommenWo sind Besitzer?Teure Behandlung nötig
Freizeit > Tierecke News > Tierecke
30.11.2011 12:08

Samtpfoten 'gerettet'

OGH stellt fest: Österreichs Katzen dürfen streunen

  • (Bild: APA/zeitungsfoto.at)
Gute Nachricht für alle freiheitsliebenden Stubentiger: Der Oberste Gerichtshof hat das Tiroler "Streunerverbot" aufgehoben, wie Anwalt Johannes Margreiter am Mittwoch erklärte. Dieses hätte in letzter Konsequenz dazu geführt, dass Katzenhalter in Österreich Ausflüge ihrer Tiere auf Nachbars Grundstück verhindern müssten. Margreiter hatte gegen ein Urteil des Landesgerichts Innsbrucks beim OGH berufen (siehe Infobox).
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Stein des Anstoßes waren die beiden Tiroler Katzen "Mogli" (Bild) und "Minki" bzw. deren Ausflüge in Nachbars Gefilde. Der betroffene Nachbar hatte nämlich die Katzenhalterin auf Unterlassung geklagt. Sie solle das Streunen ihrer Katzen unterbinden.

Landesgericht ließ Revision an den OGH zu
Er bekam sowohl in erster Instanz beim zuständigen Bezirksgericht als auch am Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht recht. Das Landesgericht bestätigte laut Margreiter das Urteil des Bezirksgerichts in vollem Umfang, ließ aber gleichzeitig eine Revision an den OGH zu.

Dem Urteil des Bezirksgerichts zufolge seien Katzen zu den "größeren Tieren" wie Hunde, Schafe oder Ziegen zu zählen, sodass es nicht darauf ankomme, ob deren Eindringen auf fremde Grundstücke "ortsüblich" sei. Vielmehr könne der Eigentümer eines Grundstückes alleine entscheiden, ob er Katzen dulde oder nicht.

"Freilaufende Katzen in Österreich sind damit gerettet"
Der OGH wies das Klagebegehren des Nachbarn aber laut Margreiter nun endgültig ab. Und zwar mit der Begründung, dass Katzen zu den "kleinen Tieren" zählen würden. Der Nachbar könne sich dagegen nur wehren, wenn das Eindringen in einem Ausmaß erfolge, das über das Ortsübliche hinausgehe und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führe.

Nach Ansicht des OGH überschreitet das Eindringen von zwei Katzen aber nicht die gesetzliche Grenze der Ortsüblichkeit, so Margreiter: "Mogli und Minki - darüber hinaus aber Tausende weitere freilaufende Katzen in Österreich sind damit gerettet und können weiterhin im Rahmen der Ortsüblichkeit durch Gärten und Wiesen streunen."

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