Grünen-Anfrage
Alkoholfahrt von Gorbach: "Keine Sonderbehandlung"
Berichten zufolge war der frühere Vizekanzler am 4. Mai 2011 mit rund 1,9 Promille im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Strafbestimmungen sehen bei einem Alkoholgehalt von über 1,6 Promille einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug, eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro, eine Nachschulung, einen Termin beim Amtsarzt sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung vor.
Diesbezüglich machte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als zuständige Behörde offenbar auch für den Ex-Verkehrsminister keine Ausnahme. Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker hat sich zu der Angelegenheit bisher nicht öffentlich geäußert.
In der Beantwortung der Grünen-Anfrage führte Landesrat Rüdisser anhand einer detaillierten Auflistung aus, dass es in den vergangenen Monaten "keinerlei Ausnahme- oder Sonderbehandlungen" gegeben habe. Interventionen bei der Bezirkshauptmannschaft kämen zwar in der Praxis immer wieder vor, diese fänden aber keine Berücksichtigung.
Die Vorarlberger Grünen waren durch den Artikel eines Nachrichtenmagazins von Ende Oktober auf die Causa aufmerksam geworden und hatten eine parlamentarische Anfrage gestellt. Klubobmann Johannes Rauch wollte dezidiert geklärt haben, ob eine Sonderbehandlung von Gorbach im Falle eines Führerscheinentzugs ausgeschlossen werden kann.
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