Sechs Monate bedingt

Burgenländer besaß 6.748 Kinderporno-Bilder – verurteilt

Österreich
25.11.2011 13:04
Wegen des Besitzes von 6.748 Bildern und 444 Videos mit kinderpornografischem Inhalt ist ein Burgenländer am Freitag in Eisenstadt zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Der 45-Jährige hatte laut Anklage die einschlägigen Bilder und Videos nicht nur auf seinem Computer abgespeichert, sondern Erstere auch weitergegeben und in einem Internet-Chat getauscht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Das sind ja absolute Grauslichkeiten. Haben sie kein Mitleid mit den Kindern, denen das passiert?", wollte Einzelrichter Wolfgang Rauter von dem 45-Jährigen wissen. "Doch, hab ich schon", antwortete der Mann, der sich schuldig bekannte, die Dateien im Zeitraum von 2007 bis 2010 aus dem Internet heruntergeladen und auf USB-Sticks gespeichert zu haben. Es gehe um "kleine Kinder, die missbraucht wurden von Verbrechern, die damit ein Geschäft machen und sie leisten einen Beitrag, indem sie so was konsumieren", stellte der Richter fest: "Im Wiederholungsfall gehn's da mit Sicherheit in' Häfen." "Die Dummheit war größer als die Vernunft", so die Replik.

Staatsanwältin: "Vielzahl von Grauslichkeiten"
Die Staatsanwältin beantragte eine tat- und schuldangemessene Bestrafung. Die mildernde Wirkung des Geständnisses wurde ihrer Meinung nach aufgehoben durch die "Vielzahl von Grauslichkeiten": Es gehe um "dermaßen eine Flut von Bild- und Videodateien, der man eigentlich fassungslos gegenübersteht." Die Verteidigerin vertrat wiederum den Standpunkt, dass in dem Fall die Milderungsgründe überwiegen würden. Der Angeklagte habe außerdem seit 2009 "nichts mehr derartiges getauscht".

Der Richter sprach den 45-Jährigen letztlich schuldig, zur bedingten Haft und der Geldstrafe bekam der Verurteilte noch die Auflage, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen und dies binnen zwei Monaten dem Gericht zu melden. Aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit habe mit einer bedingten Haftstrafe vorgegangen werden können. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel.

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