Wenn künftig jemand in einem Monat bis zu 23 Tage Kinderbetreuungsgeld bezieht, zählt dieses Monat nicht als Zuverdienstmonat. Das bedeutet, die Einkünfte aus dem Job zählen in dem Monat nicht als Zuverdienst und es droht auch keine Rückforderung des Betrages, der über der Zuverdienstgrenze liegt. Bisher galt ein Zeitraum von nur 16 Tagen. Die Novelle bringt auch eine höhere Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld für Bezugszeiträume ab 2012. Statt 5.800 Euro dürfen dann 6.100 Euro dazuverdient werden, erklärte Mitterlehner am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal".
Mitterlehner will sich Einzelfälle anschauen
Die AK hatte die Regelungen wiederholt kritisiert und von zahlreichen Betroffenen berichtet. Mit der nunmehrigen Änderung sei zumindest "die ärgste Spitze genommen", hieß es am Mittwoch. Man habe sich jedoch weitergehende Verbesserungen gewünscht. Das Familienressort geht für die Jahre 2010 und 2011 hingegen von einigen wenigen Betroffenen aus und kündigte an, sich Einzelfälle anzuschauen. Wie viele von dieser Regelung Betroffene es genau gibt, sei noch nicht bekannt. Laut Arbeiterkammer wird derzeit noch das Jahr 2007 überprüft - das einkommensabhängige Kindergeld gibt es aber erst seit 2010.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.