„Von Haftung befreit“
Es habe jedenfalls keine Verletzung im Zuge einer Strafsanktion gegeben, betonte Apfelthaler und keine "absichtliche Gewaltanwendung". Die Dienstfreistellung des 50-jährigen Erziehers sei daher aufgehoben worden.
Geprüft werden müsse allerdings noch, ob die Grenzen in der spielerischen Auseinandersetzung überschritten worden seien. Weitere Ermittlungen in dieser Richtung seitens der Staatsanwaltschaft seien daher nicht auszuschließen.
Im Oktober sei von der Mutter Anzeige bei der Exekutive erstattet worden, passiert war der einmalige Vorfall im Sommer dieses Jahres. Der Betreuer war nach Bekanntwerden suspendiert worden.
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