Die Frau brachte im Februar dieses Jahres in der Wohnung ihres Freundes das gesunde und lebensfähige Kind zur Welt. Anstatt es jedoch nach der Geburt aus der Badewanne zu nehmen, ließ sie es - offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand - ertrinken. Später nahm sie das tote Baby mit in ihre Wohnung. Ihr Freund, der Vater des Kindes, wusste nach eigenen Angaben nichts von der Schwangerschaft.
Psychische Beeinträchtigung konstatiert
Das Gesetz sieht für eine Mutter eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren vor, wenn sie ihr Kind noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs tötet. Eine derartige psychische Beeinträchtigung der 28-Jährigen wurde von Gerichtspsychiater Reinhard Haller in einem Gutachten festgestellt.
Mildernde Umstände wegen Geständnis
Das Gericht - die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt - verurteilte die Frau schließlich zu 18 Monaten teilbedingter Haft. Mildernd wurden der Angeklagten ihr Geständnis sowie ihre Unbescholtenheit angerechnet. Es wurde ihr zudem die Weisung erteilt, ihre begonnene psychiatrische Behandlung fortzusetzen. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.
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