Texas bleibt hart
Gericht verweigert US-Todeskandidat DNA-Tests
Der 49-Jährige soll am Silvestertag 1993 seine damalige Freundin und deren 20 und 22 Jahre alten Söhne in ihrem Haus getötet haben. Skinner gibt zu, zur Tatzeit im Haus gewesen zu sein, bestreitet aber bis heute die Tat. Die von ihm geforderten Gentests als Beweismittel hat die texanische Justiz seit mehr als einem Jahrzehnt immer wieder abgelehnt. Skinners Anwalt Robert Owen sagte nach der nunmehrigen Entscheidung, sein Mandant sei "tief enttäuscht" - zugleich aber voller Hoffnung, weil er das Urteil anfechten werde.
Exekution in letzter Minute abgewendet
Im März hatte der Oberste Gerichtshof der USA Skinner recht gegeben und geurteilt, dass er gegen die Entscheidung der Justiz in Texas vorgehen könne. Im Jahr 2010 war die Vollstreckung des Todesurteils durch das oberste US-Gericht weniger als eine Stunde vor der Hinrichtung ausgesetzt worden.
Vergeblicher Appell an Hardliner Perry
In der vergangenen Woche hatte eine Gruppe von US-Politikern, Staatsanwälten und Richtern den texanischen Gouverneur Rick Perry dazu aufgefordert, die Hinrichtung auszusetzen, um DNA-Tests zu ermöglichen. Perry, ultrakonservativer Bewerber der Republikanischen Partei um die Kandidatur für die Präsidentschaftswahl im November 2012, ist ein entschiedener Verfechter der Todesstrafe.
Frankreich unterstützt Todeskandidaten
David Protess, Journalistik-Professor der Northwestern University im US-Bundesstaat Illinois, hat mit Studierenden den Fall Skinner im "Projekt Unschuld" über Jahre untersucht. Er kam zu dem Schluss, dass DNA-Tests an Skinner verglichen mit solchen an den Opfern den Todeskandidaten vom Vorwurf des Mordes entlasten würden. Unterstützt wird Skinner, der inzwischen mit der bekannten französischen Todesstrafen-Gegnerin Sandrine Ageorges verheiratet ist, auch von der französischen Regierung.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).