Le Clavez muss an Disney und betroffene Unternehmen 38 000 Euro Schadenersatz leisten und deren Gerichtskosten von 23 000 Euro übernehmen. Das Gericht erklärte auch den Markenschutz für "Pierrot, der Clownfisch" von Le Clavez für nichtig. Der Autor habe die Vermarktung rund um den Film "Findet Nemo" verhindern wollen.
Das Gericht bestätigte damit den Richterspruch in einer unteren Instanz. Ein Pariser Gericht hatte bereits im März 2004 die Klage des Kinderbuchautors gegen Disney abgelehnt - trotz der verblüffenden Ähnlichkeit der beiden Fische und der Handlungen in Buch und Film.
Im November 2002 hatte der Franzose die Geschichte "Pierrot le poisson-clown" (Pierrot, der Clownfisch) als Kinderbuch veröffentlicht. Das Drehbuch dazu hatte er bereits früher urheberrechtlich schützen lassen, die Zeichnungen seines Clownfisches im Februar 2003. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Ausschnitte des Nemo-Filmes bekannt. Ende 2003 hatte Le Clavez Klage erhoben.
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