Gefährlich

Gebrauchte haben im Schnitt sechs Mängel

Motor
13.04.2005 21:06
Wohl dem, der sich einen Neuwagen leisten kann. Doch 70 Prozent der Autokäufer entscheiden sich für einen Gebrauchtwagen. Die sind allerdings in den seltensten Fällen makellos: Im Durchschnitt fand der ARBÖ bei der Auswertung von Ankaufstests sechs grobe Mängel pro Auto.
(Bild: kmm)

Der ARBÖ rät allen Käufern von Gebrauchten, vor Abschluss des Kaufvertrags einen Ankaufstest durchführen zu lassen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug von privat zu privat erworben wird oder vom Gebrauchtwagenhändler. Wie wichtig ein solcher Ankaufstest tatsächlich ist, zeigen die dabei zutage getretenen Mängel: 

Die häufigsten Schäden

  1. Mit rund 40 Prozent Anteil fast in allen Bundesländern an der Spitze der Mängelliste: defekte Bremsen, ein geradezu lebensgefährlicher Schaden
  2. undichter Motor mit Ölauslauf
  3. abgefahrene Reifen, Mängel am Fahrwerk

Weitere grobe Mängel betreffen Fahrzeugbeleuchtung, Katalysator- und Auspuffanlagen, Elektroniksysteme, Lenkung sowie Heizungs- und Klimaanlagen. Sorgen bereitet den Testern auch der Zustand der Karosserien, wo häufig Korrosion in der Bodengruppe und Rostschäden an der Außenfläche entdeckt werden. 

ARBÖ-Burgenland-Geschäftsführer Ing. Rudolf Leeb: "Diese Mängel stellen einerseits ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko dar, andererseits führen sie schon nach kurzer Zeit zu erheblichen Reparaturkosten, Reklamationsstreitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer oder in einigen Fällen zu Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Bedenklich war auch noch, dass in ca. 50 Prozent der Ankaufstests kein Servicenachweis vorhanden war." 

Mehr Mängel beim Händler
Mängel und Defekte sind nicht nur auf Gebrauchte beschränkt, die von privat zu privat verkauft werden. Von Autohändlern angebotene Fahrzeuge haben tendenziell sogar mehr Mängel als die Privatautos. Privatautos hatten im Durchschnitt 5,8 Defekte, bei den Autos von Händlern waren es 6,5 Mängel pro Auto. Bei Privatverkäufen wird jedoch die Gewährleistung durchwegs ausgeschlossen. Im Fahrzeughandel hingegen erhält der Käufer mindestens ein Jahr Gewährleistung und in vielen Fällen auch eine darüber hinausgehende freiwillig gewährte Garantie.
 

Wichtig beim Kauf vom Händler ist es, den gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium für Konsumentenschutz, den Autofahrerklubs sowie dem VKI erarbeiteten Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen zu verwenden.

 

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(Bild: kmm)



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