Zwist im Burgenland

Nach Wahlbetrug – FP will wenigstens teilweise Neuwahl

Burgenland
08.08.2011 12:28
Realistische Chancen auf eine Wiederholung der am 30. Mai 2011 abgehaltenen burgenländischen Landtagswahl, bei der gefälschte Wahlkarten nachträglich für Aufregung sorgten, rechnen sich derzeit die Freiheitlichen aus. Vor dem Gang zum Verfassungsgerichtshof müsse aber erneut der "Einspruch gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen" bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Dies sei schon am 20. Juli erfolgt, so FP-Obmann Johann Tschürtz am Montag in Eisenstadt.

Sollte es keinen neuerlichen landesweiten Urnengang geben, bestehe die Möglichkeit einer Wahl alleine in Unterrabnitz, so der Parteiobmann. Im Zuge der Anfechtung wolle man auch wissen, "wann dieser Wahlkartenbetrug bekannt wurde und wann die Bezirkshauptmannschaft das an die Landeswahlbehörde weitergeleitet" habe. "Hätte die Bezirkswahlbehörde das vorher der Landeswahlbehörde gemeldet, dann wäre es natürlich zu einer Wahlanfechtung gekommen, weil der Fristenlauf noch nicht blockiert war", argumentierte Tschürtz.

"...dann hätten wir das vierte Mandat gehabt"
Es sei ein "Ding der Unmöglichkeit, das an der Frist abprallen zu lassen, noch dazu wo man weiß, dass die Bezirkshauptmannschaft wahrscheinlich vorher schon davon Kenntnis gehabt hat. Das ist das, was nervt. Wenn von den 13 Wahlkarten, die gefälscht worden sind, nur einer FPÖ gewählt hätte, dann hätten wir das vierte Mandat gehabt", resümierte der FP-Chef.

Die Freiheitlichen berufen sich auf die Argumentation eines Wiener Juristen, wonach eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1998 den Fristenlauf aufhebe. Darin stellte das Gericht fest, es sei verfassungsgesetzlich unzulässig, "dass eine auf strafgesetzwidrigem Erfolg beruhende Entscheidung einer Behörde nicht geändert werden kann. Auch wenn in einer Verfahrensordnung ausdrücklich eine Wiederaufnahme insbesondere aus diesem Grund nicht vorgesehen ist, bedeutet dies nicht, dass dies unzulässig sei", zitierte Tschürtz.

Eine Wiederaufnahme sei "zulässig, um die Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Entscheidungen zu gewährleisten". Mit einer Entscheidung des Höchstgerichts rechnet der FP-Obmann ein halbes bis ein dreiviertel Jahr nach dem noch ausstehenden rechtskräftigen Urteil in der Wahlbetrugs-Causa um den Ex-Ortschef von Unterrabnitz-Schwendgraben. Im Landtag wollen die Freiheitlichen fordern, dass die Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof beantragt, die Landtagswahlordnung auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.

SP-Illedits: Niemand "hätte Verständnis dafür"
Keine Freude löst dieses Ansinnen allerdings bei der SP aus, wie deren Klubchef Christian Illedits anmerkte: "Die Bevölkerung erwartet angesichts des neuen Aufflackerns der Finanzkrise stabile Regierungsarbeit und keine ständigen Polit-Geplänkel. Kein Burgenländer und keine Burgenländerin hätte Verständnis dafür, dass wegen eines individuellen Fehlverhaltens neuerlich zu den Wahlurnen gerufen wird", erklärte Illedits.

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