Ungeliebtes System
Ubisoft verärgert "Driver"-Käufer mit Online-Zwang
Über Twitter bestätigte Ubisoft, dass die PC-Version des Spiels eine permanente Internetverbindung benötigt, seither gehen die Wogen hoch. Wer damit nicht zufrieden sei, solle "bedenken", dass die Version gleichzeitig mit jenen für Konsolen erscheine, hieß es per Tweet später an einen enttäuschten Spieler - Ubisofts Lösung scheint also, genervten PC-Spielern zum Umstieg auf die Konsole zu raten. Damit ist es nämlich möglich, "Driver: San Francisco" offline zu spielen.
Die PC-Variante hingegen beinhaltet den Ubisoft Game Launcher, der eine ständige Internetverbindung verlangt. Bricht sie ab, wird das Spiel pausiert. Das System, das bereits bei Spielen wie "Assassin's Creed 2" oder "Die Siedler 7" zum Einsatz kam, ist jedoch nicht fehlerlos - da der Spielfortschritt zum Teil ebenfalls online gespeichet wird, gingen die Savegames zahlreicher Spieler bei Verbindungsabbrüchen verloren.
Zusätzlich zum Online-Zwang führt Ubisoft mit "Driver: San Francisco" den "Uplay Passport" ein, einen einmaligen Code, mit dem Online-Modi nutzbar werden. Wer das Spiel gebraucht kauft, muss ebendiesen nachkaufen, möchte er online spielen, dafür werden voraussichtlich zehn Euro fällig (siehe Infobox).
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).