"Es ist ein Hohn"

Elsner erzürnt über Freispruch für Bandion-Ortner

Österreich
26.07.2011 13:17
Obwohl endlich in Freiheit kommt Helmut Elsner weiterhin nicht zur Ruhe: Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist kürzlich in einem von Elsner angestrengten Verfahren vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Das Landesgericht Leoben hat den Fortführungsantrag der Anwälte des Ex-BAWAG-Chefs abgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Nur mit neuen Fakten könnte eine neuerliche Klage eingebracht werden.

"Offenbar kann nicht sein, was nicht sein darf. Es ist ein Hohn, Bandion-Ortner einen Posten in der Anti-Korruptions-Akademie zu verschaffen", so Elsner am Dienstag in einer Aussendung zur Einstellung des Ermittlungsverfahren.

Anwalt: "Kein einziger Zeuge vernommen"
Das Landesgericht habe den Fortführungsantrag von Elsner im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, "dass sich bei der Überprüfung der Vorwürfe keine Anhaltspunkte dafür ergeben hätten, dass sich die (...) Beschuldigten in ihren Funktionen als Richterinnen bzw. Staatsanwalt bei der Bearbeitung der Verfahren (...) amtsmissbräuchlich verhalten oder andere strafbare Handlungen begangen hätten", so Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger.

Dabei habe Elsner der Staatsanwaltschaft Leoben und dem Landesgericht zahlreiche "brisante" Aktenstücke aus dem BAWAG-Akt vorgelegt und entsprechende Zeugeneinvernahmen beantragt um seine Vorwürfe des Amtsmissbrauchs gegenüber Bandion-Ortner und Krakow zu beweisen. "Kein einziger Beweis wurde angenommen, kein einzige Zeuge wurde vernommen", kritisierte Stranzinger in seiner Stellungnahme. Und obwohl Elsner konkrete Beweismittel zum Verbleib der verschwundenen BAWAG-Gelder angeboten habe, wurde auch kein entsprechendes Ermittlungsverfahren geführt.

Elsner stellt Frage nach Verbleib des Geldes
Elsner hatte, wie berichtet, stets beklagt, dass nicht genau genug überprüft worden sei, wo das BAWAG-Vermögen wirklich geblieben sei. Er hatte den Verdacht, dass Wolfgang Flöttl, der in der Karibik rund 1,5 Mrd. Euro an BAWAG-Geldern verspekuliert haben soll, das verschwundene Geld nicht zur Gänze verloren habe. Flöttl erhielt im BAWAG-Prozess in erster Instanz zweieinhalb Jahre Haft, davon nur zehn Monate unbedingt. Bandion-Ortners Urteil gegen Flöttl wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof Ende 2010 zur Gänze aufgehoben. Der OGH bekrittelte auch, dass nie wirklich der Frage nachgegangen wurde, wo das Geld tatsächlich verblieben sei.

Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wird übrigens nicht an ihre Dienststelle am Wiener Straflandesgericht zurückkehren, wo sie nach dem vorläufigen Ende ihrer politischen Laufbahn am kommenden Montag eine Berufungsabteilung übernehmen hätte sollen. Die 44-Jährige wechselt mit 1. August zur "International Anti-Corruption Academy" (IACA) in Laxenburg und gibt ihre Planstelle im Grauen Haus frei. Bei der IACA wird sie als "Senior Advisor" tätig sein.

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