Laut Gesundheitsministerium bedeute die geplante Neuerung eine "wesentliche Verbesserung des Kinderschutzes". Mit Hilfe der Maßnahme können Ärzte sich künftig besser vernetzen. Dadurch sollen die Reaktionszeiten verringert werden, falls ein Verdachtsfall vorliegt.
Im Zuge der Novelle soll es auch zu einer Änderung bei Schadenersatzansprüchen im Falle von Kunstfehlern kommen. So sollen Ansprüche künftig nicht mehr verjähren können.
Neue Rahmenbedingungen für Turnusärzte
Auch für Turnusärzte sieht die Novelle Änderungen vor. Künftig sollen die Medizin-"Lehrlinge" nur mehr in einer Abteilung und nicht in mehreren Abteilungen zum Dienst herangezogen werden dürfen. Derzeit sind Turnusärzte zwar jeweils einem Fachgebiet zugewiesen, bei Bedarf können sie aber auch auf anderen Stationen eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Kernarbeitszeit von Turnusärzten flexibler gestaltet werden. Derzeit werden die jungen Mediziner laut Gesundheitsministerium nur von 8 bis 13 Uhr eingesetzt. Künftig soll etwa auch ein Arbeiten von 13 Uhr bis 18 Uhr möglich sein, was sowohl den Turnusärzten als auch den Krankenhäusern mehr Gestaltungsspielraum bietet.
Beschlossen werden sollen die Neuerungen nach Wunsch der Regierungsparteien im Herbst.
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