Bedenkzeit erbeten
Goran Hadzic erstmals vor UNO-Tribunal erschienen
Dem 52-jährigen kroatischen Serben werden in 14 Punkten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verletzungen des Kriegsrechts angelastet. Die Anklage wirft ihm Gefangennahmen, Folter, Morde an Zivilisten, Vertreibungen und Zwangsumsiedlungen von Kroaten und sonstigen Nichtserben vor.
Er war laut der Anklage Mitglied eines gemeinsames verbrecherischen Vorhabens, an dessen Spitze der damalige serbische Präsident Slobodan Milosevic stand. Dieses zielte laut der Anklage darauf hin, Kroaten und andere Nichtserben von ungefähr einem Drittel des Gebietes Kroatiens zu vertreiben, um es zum Bestandteil eines Staates unter serbischer Vorherrschaft zu machen.
Massaker an Kriegsgefangenen befohlen?
Hadzic, der im August 1991 zunächst zum Regierungschef des selbstproklamierten "Serbischen Autonomen Gebietes Slawonien, Baranja und Westsrem" im kroatischen Ostslawonien bestellt wurde, bekleidete zwischen Februar 1992 und Dezember 1993 das Präsidentenamt in der einseitig ausgerufenen serbischen Republik Krajina, die damals ein Drittel des Gebietes von Kroatien umfasste.
Der Angeklagte wird sich unter anderem für das schwerste im Kroatien-Krieg angerichtete Kriegsverbrechen - das Massaker an rund 200 kroatischen Kriegsgefangenen auf dem Landgut Ovcara bei Vukovar im November 1991 - zu verantworten haben. Der Anklage zufolge war er auch an der Ermordung von 22 kroatischen Gefangenen in der Ortschaft Lovas kurz zuvor beteiligt. Sie waren von einer serbischen Milizeinheit in ein Minenfeld getrieben worden, um es zu säubern.
Anklage bleibt inhaltlich unverändert
Die Tribunalsankläger hatten nach der Festnahme von Hadzic eine Änderung der im Jahre 2004 erhobenen Anklage beantragt. Nach Angaben des Chefanklägers Serge Brammertz handelt es sich um technische Korrekturen, inhaltlich bleibe die Anklage unverändert. Hadzic war nach siebenjähriger Flucht am Mittwoch auf dem Gebirge Fruska Gora unweit von Novi Sad festgenommen und am Freitag an das UNO-Tribunal überstellt worden.
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