U-Haft verlängert

Paulinas Stiefvater “weiß, dass er hinter Gitter muss”

Oberösterreich
22.07.2011 12:23
Nach dem entsetzlichen Mord an der 14-jährigen Paulina aus Bad Ischl im oberösterreichischen Bezirk Gmunden ist am Freitagvormittag die U-Haft für die beiden Verdächtigen, den 48-jährigen Stiefvater des Opfers und seinen 19-Jährigen Sohn, verlängert worden. Über die Anklageerhebung wird voraussichtlich erst im September entschieden, doch dem Stiefvater ist laut seinem Anwalt schon jetzt klar, "dass er hinter Gitter kommt", so Andreas Mauhart am Freitag.

Der Linzer Rechtsanwalt vertritt den älteren Hauptverdächtigen. "Er weiß, dass er hinter Gitter kommt", sagte der Verteidiger. Es gehe aber um die Frage, ob er "geisteskrank" sei und in eine Anstalt eingewiesen werde. Das müsse ein Gutachter entscheiden.

Der 48-Jährige habe von Anfang an behauptet, in seinem Kopf seien Stimmen gewesen, so Mauhart. Das habe der Mann bereits erzählt, bevor er sein Mandat übernommen hatte, betonte Mauhart. Zu seiner Verteidigungsstrategie wollte der Anwalt noch nichts sagen, weil er den Akt noch nicht gut genug kenne.

"Der Vater zwang ihn zur Mithilfe"
Der Anwalt des 19-Jährigen, Farid Rifaat, hat bereits via Medien argumentiert, sein Mandant sei freizusprechen, weil ein Fall von "entschuldigendem Notstand" vorliege (siehe Infobox). Der Vater habe dem Sohn ein Messer an den Hals gesetzt und ihn zur Mithilfe an der Tötung des Mädchens gezwungen. Der Bursch, der im Gegensatz zu seinem Vater an einer Tat-Rekonstruktion mitwirkte, hatte sich nach telefonischer Aufforderung freiwillig der Polizei gestellt.

Entführt, erschlagen und verscharrt
Die 14-jährige Paulina war am 5. Juli auf dem Weg zur Schule verschwunden. Die beiden Verdächtigen sollen sie laut Ermittlern bei der Bushaltestelle abgepasst, in ein Auto gezerrt, gewürgt und mit Schlägen gegen den Kopf getötet haben. Auf einem Grundstück, das der Familie der Männer gehört, wurde die Leiche verscharrt, die blutbefleckte Rückbank des Autos in einem Gebüsch in Niederösterreich entsorgt.

Mit der Entscheidung über eine Anklageerhebung wird im September gerechnet. Die Anklage wartet das schriftliche Obduktionsgutachten, die kriminaltechnischen Untersuchungsergebnisse und die psychiatrische Expertise ab. Für Letztere wurde bereits der Gerichtspsychiater Reinhard Haller bestellt. Die nächste Haftprüfung ist am 21. August, wie es am Freitag von der Staatsanwaltschaft Wels hieß.

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