Der Vorfall selbst liegt einige Wochen zurück: Der 25-jährige Polizist war mit einer Kollegin im Streifenwagen auf der Staatsbrücke Richtung Rathaus unterwegs und wollte zum Rudolfskai abbiegen. Von der Griesgasse kam dem Polizeiauto plötzlich ein Wagen entgegen, "mit erhöhter Geschwindigkeit und der Lenker telefonierte noch dazu am Steuer", wie Gewerkschafter Felber schilderte.
Irritierte Lenkerin verursacht Auffahrunfall
Die Polizisten versuchten den Wagen zu stoppen und schalteten das Blaulicht samt Folgetonhorn ein. Doch genau durch diese Aktion fühlte sich eine Autolenkerin, die gerade auf der zweiten Abbiegespur losfuhr, irritiert. Reflexartig stieg sie auf die Bremse, ein Autofahrer hinter ihr konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und krachte der Frau hinten ins Auto.
Das Verkehrsunfallkommando rückte an und nahm den Unfall zu Protokoll, alles nahm seinen gewohnten Verlauf. Bis schließlich eine Ladung vom Bezirksgericht beim jungen Polizisten auf dem Schreibtisch landete. Der brisante Inhalt: Darin wurde er nicht als "Zeuge" oder "Beteiligter" des Unfalls angeführt, sondern gar als "Beschuldigter".
"Eine sehr hohe Strafe dafür, dass man seine Arbeit macht"
Die folgende Verhandlung endete mit einer Diversion: Der betroffene Polizist soll 900 Euro zahlen, dazu 300 Euro Schmerzensgeld. "Eine sehr hohe Strafe dafür, dass man seine Arbeit macht", ist Felber über das erstinstanzliche Urteil sehr verwundert. "Immerhin ist Telefonieren am Steuer kein Kavaliersdelikt, sondern das höchste Organmandat, das vor Ort ausgestellt werden kann."
Die AUF-Gewerkschaft übernimmt nun die Zahlung. Auch die Kollegen des betroffenen Polizisten zeigten sich solidarisch und sammelten auf der Dienststelle für den Familienvater.
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