Raser bekam recht

Ortstafel-Groteske: “Gries im Pinzgau” gibt es nicht

Österreich
21.07.2011 08:26
Ortstafel-Urteil im Salzburger Pinzgau: Ein ertappter Schnellfahrer wollte nicht 85 Euro zahlen und beeinspruchte die Ortstafel mit dem Wortlaut "Gries im Pinzgau". Weil es sich nur um eine Ortschaft handelt, die zu Bruck und Taxenbach gehört, und keine Gemeinde, bekam er jetzt recht. Die Tafel muss jetzt auf "Gries" geändert werden.

Der Verfassungsgerichtshof kam zu der Erkenntnis, dass die Bezeichnung "Gries im Pinzgau" nicht korrekt, also gesetzeswidrig ist. "Für die Gemeinde ist das nicht nachvollziehbar. Ortsgebiet bleibt Ortsgebiet", kann der Brucker Bürgermeister Herbert Reisinger (Bild) über das Gerichtsurteil nur den Kopf schütteln. Gries ist nur eine Ortschaft und darf deshalb nicht "Gries im Pinzgau" heißen. Reisinger: "Es gibt ja auch ein St. Georgen bei Salzburg und eins im Pinzgau. Wir sollten das so beibehalten, dass sich jeder auskennt."

Der 50er bleibt trotz neuer Ortstafel, die nur mehr auf "Gries" lauten darf, natürlich unangetastet. "Es handelt sich dort um einen Schulweg. Die Notwendigkeit ist unumstritten", so Reisinger, der sich die Ortschaft mit Taxenbach "teilt". Die Grenze verläuft durch den Grieser Bach.

Straßenkarten zeigen keinen Ort "Gries im Pinzgau"
Freuen wird sich wohl nur der Autofahrer, der seine Strafe von 85 Euro nach dem Verfassungsgerichts-Urteil nicht zahlen muss. Die Argumente, die der Autofahrer ins Treffen führte, decken sich in etwa mit dem Spruch des VfGH. Der Verkehrssünder wies daraufhin, dass jener Straßenabschnitt der B311, auf dem er zu schnell unterwegs war, laut der Verordnung der BH Zell am See vom 7. März 2007 zum Ortsgebiet von "Gries" erklärt worden ist. In den Straßenkarten des Vermessungsamtes existiere ebenfalls keine Ortsbezeichnung "Gries im Pinzgau". Zur Erläuterung: Der Verfassungsgerichtshof wird nicht von sich aus tätig. Er beschäftigt sich nur dann mit Fällen, wenn es dazu Anträge oder Beschwerden gibt.

Die Gemeinde muss jetzt beim Land eine Änderung beantragen. Und Bürgermeister Reisinger bemüht sich noch um eine weitere 50er-Zone: "Im Bereich Schloss Fischhorn, wo drei Radfahrer so tragisch ums Leben gekommen sind, brauchen wir dringend ein Tempolimit." Derzeit gilt dort noch eine 100er-Beschränkung. Reisinger: "Wenn es nicht anders geht, werden wird die Ortstafel dort verschieben."

Falschparker klagte gegen Tafel in Fußgängerzone Salzburg
Der Verfassungsgerichtshof urteilte dieser Tage auch in einem zweiten, ähnlichen bizarren Fall. Ein Autofahrer hatte eine Einfahrtserlaubnistafel in der Fußgängerzone in der Vierthalerstraße in Salzburg missachtet und danach angefochten. Der Jurist aus Niederösterreich fuhr am 6. Mai 2008 in die Fußgängerzone und parkte dort seinen Wagen. Freilich flatterte ihm danach eine Strafe ins Haus. Er weigerte sich aber, die 50 Euro zu zahlen. Und zwar, weil die damalige Verordnung fehlerhaft kundgemacht worden sei.

Das sah der VfGH genauso, auch wenn es sich nur um ein scheinbar irrelevantes Detail handelte: Der in einer Verordnung des Gemeinderates der Stadt Salzburg festgelegte Wortlaut stimmte mit dem damals aufgestellten Hinweiszeichen nicht überein. Auf der Zusatztafel stand "Ausgenommen - Ladetätigkeit - Wktgs. 6:00-10:30 Uhr - Taxi - Fahrrad (Symbol) Schrittgeschwindigkeit", im Text der Verordnung war hingegen "Befahren gestattet für: - Ladetätigkeit wktgs. 6:00-10:30 Uhr - Taxi - Fahrrad (Symbol)" festgelegt worden. Schon am 14. Mai 2009 war vom Magistrat Salzburg eine neue Zusatztafel mit dem korrekten Wortlaut aufgestellt worden, der VfGH musste sich trotzdem mit der Tafel-Haarspalterei beschäftigen. Der nun gefällte Spruch hat aber praktisch keine Relevanz mehr.

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