Doping-Netzwerk?

Am 8. August startet der Prozess gegen Walter Mayer

Sport
18.07.2011 14:03
Am 8. August startet im Wiener Straflandesgericht der Doping-Prozess gegen Walter Mayer, der von 1999 bis 2006 führende Betreuer-Positionen in Langlauf und Biathlon im Österreichischen Skiverband innehatte. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem Ex-ÖSV-Trainer und vier weiteren Personen vor, ein regelrechtes "Doping-Netzwerk" gebildet und damit zahlreiche Verstöße gegen das Anti-Doping- sowie das Arzneimittelgesetz begangen zu haben.

Da die Anklagebehörde davon ausgeht, dass sich Mayer mit seinem verbotenen Tun eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft hat, drohen dem 54-Jährigen im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft. Richterin Katharina Lewy hat vier Verhandlungstage anberaumt, die Urteile sollen am 17. August fallen.

Sportstars mit Dopingmitteln versorgt?
Mayer wird beschuldigt, teilweise höchst prominente Sportler mit verbotenen Anabolika, Hormonen und Stimulanzmitteln versorgt zu haben. Dem Strafantrag zufolge soll er zunächst über einen mitangeklagten Mittelsmann, der zuvor bei ihm als Dachdecker beschäftigt war, von einem Wiener Apotheker Wachstumshormone, Dynepo und sonstige verbotene Substanzen bezogen haben. Der ebenfalls zur Anklage gebrachte Apotheker soll neben der "Schiene Mayer" regelmäßig zwei weitere Bezieher "genährt" haben, darunter den mittlerweile in erster Instanz als "Doping-Sünder" abgeurteilen Ex-Radsportler Christoph K.

Von 2005 bis 2008 soll Mayer Spitzenvertreter des österreichischen Langlauf- und Biathlonsports mit illegalen Präparaten versorgt haben. Im Strafantrag werden mehrere angebliche Abnehmer namentlich genannt. Unter ihnen: der unter Blutdoping-Verdacht geratene Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann, Langlauf-Ex-Vizeweltmeister Alois Stadlober, Ex-Biathlet Ludwig Gredler und die nach der sogenannten Blutbeutel-Affäre bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin vom Internationalen Olympischen Komitee ausgeschlossenen Langläufer Jürgen Pinter und Roland Diethart sowie der vormalige Biathlet Wolfgang Perner. Sie alle haben bzw. werden Zeugenladungen zum Doping-Prozess erhalten und müssen dort unter Wahrheitspflicht aussagen.

Haben Totschnig und Botwinow falsch ausgesagt?
Demgegenüber bleibt Ex-Radprofi Georg Totschnig und dem früheren Langläufer Michail Botwinow ein Gerichtsauftritt vorerst erspart. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die beiden als "Nebenprodukt" im Zuge der Ermittlungen in der Causa Mayer wegen falscher Zeugenaussage angeklagt, weil sie bei Einvernahmen vor der "Soko Doping" die Unwahrheit gesagt haben sollen.

Totschnig hatte am 14. September 2009 als Zeuge unter Wahrheitspflicht erklärt, ihm habe Gerlinde Mayer (die Ehefrau von Walter Mayer, Anm.) bei der Tour de France nie einen Blutbeutel übergeben. Einen Tag später, am 15. September, gab Botwinow zu Protokoll, er sei nie in den Räumlichkeiten der umstrittenen Wiener Firma "Humanplasma" gewesen und habe sich dort niemals Blut abnehmen lassen.

Die Anklagebehörde ist überzeugt, beide Aussagen widerlegen zu können. Die Beweisführung wird allerdings nicht im Rahmen des Mayer-Prozesses erfolgen: Richterin Lewy hat die Verfahren gegen Totschnig und Botwinow ausgeschieden, weil in ihren Augen kein unmittelbarer Konnex zu den zentralen Vorwürfen der Anklage besteht. Die beiden Ex-Sportler bekommen daher separate Prozesse, wobei sich Totschnig im Landesgericht Innsbruck zu verantworten haben wird, während Botwinows Verfahren im Landesgericht Leoben stattfinden wird.

Dopingplan für junge Langläuferin erstellt?
Walter Mayer soll sogar noch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes seine verbotenen Machenschaften betrieben haben und Sportler - so der Strafantrag - "zum Zwecke des Dopings im großen Stil" mit Erythropoetin (EPO) versorgt haben. Für eine junge Langläuferin soll er bis in den Februar 2009 hinein einen Trainings- und Dopingplan erstellt und verfolgt haben.

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(Bild: KMM)



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