Urteil in Holland
Baby im Internet gekauft: Nur bedingte Haft
Angeklagt waren eine 29-jährige Frau und ein 28-jähriger Mann. Ausschlaggebend für das milde Urteil war die juristische Lage in den Niederlanden: Das dortige Recht sieht keine Strafe für den Kauf von Babys vor.
Eltern litten unter finanziellen Schwierigkeiten
Die niederländischen Medien hatten den Buben auf den Namen "Baby Jayden" getauft. Nach Angaben des Gerichts war das Kind 2008 von seinen belgischen Eltern, die bereits ein Kind hatten und unter finanziellen Schwierigkeiten litten, im Internet zum Kauf angeboten worden.
Nach der Geburt am 3. Juli 2008 in einem Krankenhaus in Gent hatte das holländische Paar, das selber keine Kinder haben kann, den Buben im Rathaus der Stadt unter dem eigenen Familiennamen registriert und war anschließend in die Niederlande zurückgekehrt.
Kind im niederländischen Heimatort angemeldet
Dort hatten sie das Baby in der Gemeinde Hardenberg im Nordosten des Landes mittels der belgischen Geburtsurkunde angemeldet. Später sollen die leiblichen Eltern den Schritt dann bereut und ihr Kind zurückverlangt haben.
Im Dezember 2008 wurde das Baby schließlich von den niederländischen Behörden an Belgien überstellt, es lebt seitdem aber in einer Pflegefamilie.
Symbolbild
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