"Es begann schon am Vorabend. Der Lkw musste in die Werkstatt, da hab ich, während ich gewartet habe, im Gasthaus daneben ein, zwei Bier getrunken", begann der Angeklagte zu erzählen. Als er nach Hause kam, setzte er sich vor den Fernseher und trank weitere fünf Flaschen. Nach nur zwei Stunden Schlaf stand er gegen halb fünf Uhr am Morgen auf, setzte sich in seinen Lkw und wollte Pakete ausliefern.
"Ein recht schweres Paket war am Beifahrersitz, da wollte ich nach der Adresse schauen und versuchte, das Paket zu mir herzuziehen", sagte der Kraftfahrer. Dabei bemerkte er nicht, dass er auf den linken Fahrstreifen geriet. "Da hat es auch schon gekracht", erklärte er. Der Unteroffizier wurde im gerammten Pinzgauer eingeklemmt, er erlag wenig später seinen Verletzungen.
Führerschein schon einmal wegen Alkohol entzogen
Erschwerend auf das Urteil wirkte sich die Tatsache aus, dass dem Mann bereits 2008 der Führerschein wegen Alkohol am Steuer für drei Monate entzogen worden war. "Gerade als Berufskraftfahrer unterliegt man einem besonderen Vertrauensverhältnis und somit ist eine unbedingte Freiheitsstrafe notwendig", sagte Richter Christian Liebhauser-Karl bei der Urteilsverkündung. Der Kärntner nahm seine Strafe an, Staatsanwalt Thomas Schoditsch gab keine Erklärung ab.
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