Antrag eingebracht
Grasser verlangt Einstellung aller Verfahren
Der Grasser-Anwalt verweist darauf, dass seit über eineinhalb Jahren gegen seinen Mandanten ermittelt werde, ohne dass die Indizien bisher für eine Anklageerhebung ausgereicht hätten. Eine "Intensivierung des Verdachts" sei nicht mehr zu erwarten: "Sämtliche Sachverhalte sind hinreichend geklärt, Ansatzpunkte für erfolgversprechende weitere Ermittlungen liegen nicht vor."
"Verfahren zu Unrecht anhängig"
In Bezug auf das Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz - gegen Grasser steht der Verdacht im Raum, seit 2003 und damit noch als aktiver Finanzminister Steuern hinterzogen zu haben - versichert Ainedter, Grassers Steuerberater habe das "gesamte Firmenkonstrukt sowie die zugehörigen Verträge und Vereinbarungen in den wesentlichen Teilen entwickelt". Grasser habe sich in allen steuerrechtlichen Fragen auf den Rat und die Expertise seines Steuerberaters verlassen, sodass er, Grasser, allenfalls "in einem wohl nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum" gehandelt habe.
Schlimmstenfalls könne dem Ex-Finanzminister eine Fahrlässigkeitshaftung angekreidet werden, doch für fahrlässig begangene Finanzvergehen seien Strafgerichte nicht zuständig, führt Ainedter weiter aus. Sein Fazit: "Daraus folgt, dass das gegenständliche Finanzstrafverfahren zu Unrecht bei Gericht anhängig ist und daher die gesamte StPO nicht anwendbar ist."
Grasser verlangt uneingeschränkte Akteneinsicht
Darüber hinaus protestiert Grasser über seinen Anwalt dagegen, dass ihm die Staatsanwaltschaft ungeachtet der langen Verfahrensdauer nach wie vor keine uneingeschränkte Akteneinsicht gewähre. Grasser fühlt sich dadurch in seinen Verteidigungsrechten verletzt, zumal er nicht zu erkennen vermag, "wieso eine nunmehrige Kenntnisnahme vom Akteninhalt die Ermittlungen auch nur theoretisch gefährden könnte".
Sollte die Anklagebehörde weiter auf der verweigerten vollständigen Akteneinsicht beharren, will Grasser "ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Gericht anrufen" und versuchen, auf diesem Weg gänzliche Akteneinsicht zu erzwingen.
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