Die Sonderregelung zur slowenischen Amtssprache sieht vor, dass künftig in der Gemeinde Eberndorf lediglich die Bewohner der Ortschaften Hof, Gablern und Mökriach die slowenische Sprache am Gemeindeamt benutzen dürfen. Kärntner Slowenen, die in anderen Ortschaften der Gemeinde wohnen, jedoch nicht. Und das, obwohl im Jahr 2001 ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ergangen ist, das die Amtssprache für die gesamte Gemeinde Eberndorf vorsah.
Ähnliches wird zukünftig für St. Kanzian gelten, dort sind lediglich die Bewohner von elf Ortschaften zur Anwendung der slowenischen Sprache am Gemeindeamt berechtigt. Skurril an der Sache scheint, dass zwar Österreicher und auch EU-Bürger zur Anwendung von Slowenisch auf den Gemeindeämtern berechtigt wären. Nicht aber die Gemeindebürger, sofern sie nicht in den ausgewählten Ortschaften wohnen. Laut Ratsobmann Valentin Inzko behalte man sich nun rechtliche Schritte vor.
Kein Verständnis von Staatssekretär Ostermayer
Staatssekretär Josef Ostermayer wies die Kritik von Valentin Inzko am Samstag aber zurück: "Es ist völlig unverständlich, dass jemand, der das Memorandum in Klagenfurt unterzeichnet hat, diesen Versöhnungsvertrag im Nachhinein dermaßen in Frage stellt." Laut Ostermayer sei auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts der Auffassung, dass sich das Gesetz auf rechtlich sicherem Terrain befindet - sowohl auf österreichischer wie auch auf EU-Ebene.
"Als Diplomat müsste Inzko wissen, dass man Frieden zu suchen hat und nicht ständig Streit sät. Es ist ihm anscheinend auch entgangen, dass am vergangenen Mittwoch ein Verfassungsgesetz beschlossen wurde, das keine Klagen und keine Streits mehr möglich macht. Wer streitet, bleibt in Kärnten übrig", so Landeshauptmann Gerhard Dörfler.
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