Keine Panik
Was tun, wenn es im Ausland gekracht hat?
Damit die Versicherung letztendlich bezahlt, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten. Umso wichtiger ist es, ruhig zu bleiben und das richtige Procedere im Kopf zu haben. So kann man sich im Anschluss viele Unannehmlichkeiten sparen.
Passiert ein Unfall, heißt es Ruhe bewahren und Unfallstelle absichern. Warnweste nicht vergessen. Wenn nötig, Erste Hilfe leisten und die Rettung rufen. Dazu wählt man am besten die Nummer 112, eine internationale Notrufnummer, die für alle Handynetze weltweit gilt und den Anrufer sofort an die Exekutive oder Hilfsorganisationen des jeweiligen Landes weiterleitet.
Wurden bei einem Unfall Menschen verletzt, sollte man grundsätzlich die Exekutive informieren. Bei Sachschäden kann auf die Polizei zwar verzichtet werden. Aber gerade im Ausland bestehen oft Sprachbarrieren, die den Datenaustausch erschweren. Da kann die Polizei durchaus hilfreich sein, rät der ÖAMTC. Man sollte aber darauf achten, dass man in der ersten Hektik keine falschen Angaben oder Schuldeingeständnisse unterschreibt. Auch wenn die Polizei daneben sitzt – nie etwas unterschreiben, was man nicht versteht. Und unbedingt daran denken, sich eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen zu lassen.
Direkt am Unfallort müssen die Personalien von Fahrer und Fahrzeughalter, Kfz-Kennzeichen sowie Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Dazu am besten den Europäischen Unfallbericht verwenden. So läuft man nicht Gefahr, wichtige Angaben zu vergessen. In einigen Ländern ist das Mitführen des Europäischen Unfallberichts sogar Pflicht.
Für eine lückenlose Dokumentation ist es wichtig, den Unfallhergang sowie die Folgen genau zu notieren. Besonders Unfallspuren und Schäden sollten festgehalten werden. Skizzen und Fotos vom Unfallort können später sachdienlich sein, genauso wie die Kontaktdaten möglicher Zeugen. Denn kommt es zu einem Streitfall, können solche Beweise entscheidend sein. Beim Fotografieren sollte man darauf achten, dass im Bild Fixpunkte zu sehen sind, die eine spätere Auswertung erleichtern, beispielsweise Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen oder Kanaldeckel.
Liegt das Verschulden nicht eindeutig und zu hundert Prozent beim Unfallgegner, muss binnen einer Woche Meldung bei der eigenen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Sollte die Abwicklung über die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht befriedigend verlaufen, kommen unter Umständen diejenigen schneller zu ihrem Geld, die eine Kaskoversicherung sowie eine Kfz-Insassen-Versicherung haben, so der ÖAMTC. Deshalb sei es durchaus sinnvoll, extra für eine Reise eine Kaskoversicherung abzuschließen.
Handelt es sich beim Unfallauto um einen Mietwagen, ist sofort die Mietwagenfirma zu informieren. In einigen Fällen übernimmt die Mietwagenfirma die Verhandlungen mit dem Unfallgegner. Auf keinen Fall sollte man das Mietauto auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen, rät der ÖAMTC. Zuerst immer Rücksprache mit der Mietwagenfirma halten. Der ÖAMTC warnt vor vermeintlichen "Unfallhelfern", die anbieten, das Auto in eine Werkstatt zu schleppen. Solche Angebote können kriminelle Hintergründe haben.
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