Psycho-Terror

Kärntnerin gemobbt – 5.900 Euro Schmerzensgeld

Kärnten
08.07.2011 14:35
Eine 51 Jahre alte Kärntnerin hat in einem Prozess wegen Mobbings durch ihren Chef in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Graz 5.900 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Erstmals seien einer Arbeitnehmerin, die durch Schikanen ihres Chefs "gravierende seelische und körperliche Beschwerden" erlitten habe in zwei Instanzen ein so hohes Schmerzensgeld zugesprochen worden, teilte die Arbeiterkammer Kärnten mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frau sei von ihrem Chef ständig schikaniert, herabgewürdigt, unter Druck gesetzt und schließlich gekündigt worden. Aber auch danach sei der "Psycho-Terror des Arbeitgebers" laut Arbeiterkammer weitergegangen. Die Frau habe weiter fast täglich Drohungen - per Telefon, Fax und E-Mail erhalten.

Erkrankung als Folge der "Quälereien"
"Im vorliegenden Fall ist bei der Arbeitnehmerin aufgrund von Mobbing eine psychische Erkrankung aufgetreten, die sich auch in körperlichen Beschwerden äußerte", erklärt AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner. "Ihre Erkrankung war eindeutig den Quälereien ihres ehemaligen Arbeitgebers zuzuschreiben. Das bestätigte ein von der AK in Auftrag gegebenes ärztliches Gutachten", betont Eigner. Ob das Schmerzensgeld in der Höhe von 5.900 Euro angemessen ist, muss nun die dritte Instanz - der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden.

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