Vier-Parteien-Papier

Immunitätsschutz für Abgeordnete bald neu geregelt

Österreich
07.07.2011 22:55
SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne haben sich auf eine Neuregelung der Immunität von Abgeordneten geeinigt. Der Gesetzesantrag wurde im Nationalrat eingebracht und soll nun in Begutachtung geschickt werden, teilte die Parlamentskorrespondenz am Donnerstagabend mit. Unter anderem ist in dem Papier eine Art "Parlamentsgeheimnis" vorgesehen, das dem Redaktionsgeheimnis ähnelt.

Kernpunkt des Gesetzesantrags ist die Abschaffung der außerberuflichen Immunität von Mandataren bei gleichzeitiger Ausweitung der sogenannten "sachlichen Immunität". Die berufliche Immunität und der grundsätzliche Schutz von Abgeordneten vor Verhaftungen bleiben erhalten.

Der Gesetzesantrag sehe analog zum Redaktionsgeheimnis eine Art "Parlamentsgeheimnis" vor, um den Abgeordneten ein ungestörtes Ausüben ihrer parlamentarischen Tätigkeit zu ermöglichen. Damit sollen Informanten, die sich an Politiker wenden, geschützt werden. Dem Entwurf zufolge soll es der Staatsanwaltschaft künftig verboten sein, jene Sachverhalte zu ermitteln, die unmittelbar die "Vorbereitung und Erfüllung parlamentarischer Aufgaben" betreffen. Mutmaßlich strafbare Handlungen von Mandataren wie etwa Bestechung sollen von diesem Ermittlungsverbot allerdings ausgenommen sein. Sämtliche Ermittlungsmaßnahmen sind jedenfalls dem zuständigen Rechtsschutzbeauftragten zu melden.

Zeugenaussagen dürfen verweigert werden
Um Bürger, die sich mit vertraulichen Infos an Abgeordnete wenden, zu schützen, ist ein Recht von Abgeordneten, Parlaments- und Klubmitarbeitern vorgesehen, Zeugenaussagen zu verweigern. Auch dürfen die Behörden nicht versuchen, die Identität des Informanten oder die Übermittlungswege von Unterlagen etwa durch Abhören von Telefongesprächen herauszufinden. Die Ausweitung der "sachlichen Immunität" soll weiters sicherstellen, dass Vorwürfe von Abgeordneten, die sie in Parlamentsdebatten oder schriftlichen Anfragen erhoben haben, in Presseaussendungen oder Weblogs von ihnen wiederholt werden können - ohne eine drohende Anzeige. Derzeit sind hier laut einem OGH-Urteil nur dritte Personen, nicht aber die Abgeordneten selbst geschützt.

Verfassungsausschuss will nun Stellungnahmen einholen
Der Verfassungsausschuss will nun unter anderem schriftliche Stellungnahmen vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, vom Innenministerium, vom Justizministerium, vom Verteidigungsministerium sowie den neun Landtagspräsidenten einholen.

Stellungnahmen werden auch zum neuen EU-Informationsgesetz, das von SPÖ, ÖVP und Grüne in Begutachtung geschickt worden ist, eingeholt. Damit sollen die Informationspflichten der Regierung über aktuelle EU-Vorhaben genauer festgelegt und der Informationsfluss zwischen Regierung und Nationalrat effizienter gestaltet werden. Außerdem soll die Parlamentsdirektion eine Datenbank mit allen relevanten EU-Dokumenten führen, die so weit wie möglich auch der Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Zur Stellungnahme sind rund 60 Stellen aufgerufen.

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