Tränen der Freude

Prozess gegen Albert Fortell endet mit Freispruch

Österreich
06.07.2011 17:56
Der Schauspieler Albert Fortell ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, fremde Gläubiger geschädigt und Sparbücher, Schmuck, Wohnungsinventar und ein Fahrzeug seiner im August 2007 verstorbenen Mutter veruntreut bzw. gestohlen zu haben. Für den Schöffensenat, der sich seit Ende März mit den von Marius Fortelni, dem Bruder Alberts, aufgebrachten Vorwürfen auseinandergesetzt hatte, konnten "die inkriminierten Tatbestände nicht festgestellt werden".

Fortell, der am Dienstag seinen 59. Geburtstag gefeiert hatte, brach in Tränen der Erleichterung aus, als er die Entscheidung des Gerichts vernahm. Mehrmals schluchzte er auf der Anklagebank und wischte sich Tränen aus den Augen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Nina Weinberger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

"Bin froh, dass es vorbei ist"
Nach der Verhandlung bemerkte der Mime in höchster emotionaler Bewegung zu anwesenden Journalisten: "Es ist so viel geschehen. Ich bin froh, dass es vorbei ist."

Mit versagender Stimme zeigte er sich erschüttert über seinen Bruder, der ihn unberechtigterweise bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte: "Er hätte doch wissen müssen, wie sehr er mir als freiberuflichem Schauspieler damit schadet." Auf die Frage, ob er wieder Kontakt zu seinem Bruder aufnehmen werde, erwiderte Albert Fortell: "Ich bin Christ. Wenn er sich entschuldigt, werde ich ihm verzeihen."

Die Staatsanwaltschaft hatte Fortell, der vor allem mit seiner Rolle in der TV-Serie "Schlosshotel Orth" populär wurde, angekreidet, im Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod seiner Mutter Vermögensbestandteile verschwiegen zu haben. Damit, so der Vorwurf, habe er sich erspart, Außenstände der Verstorbenen in der Höhe von knapp 59.000 Euro - im Wesentlichen Schulden beim Finanzamt - zurückzuzahlen.

Im Gegenzug habe sich Fortell Sparbücher mit einer Einlage von 240.000 Euro, Schmuck, Bilder, Silberbesteck und Teppiche angeeignet und ihn damit um sein Erbteil gebracht, so Marius Fortelnis Anschuldigungen, die dazu führten, dass die Staatsanwältin während des Verfahrens ihre Anklage ausgedehnt hatte.

Gericht schenkte Fortell Glauben
"Hätte er von Schulden gewusst, hätte er gezahlt. Er hat auch in der Vergangenheit Schulden bezahlt", zeigte sich das Gericht am Ende des Verfahrens überzeugt. Die Verantwortung des Angeklagten, die Finanz nicht gezielt geschädigt zu haben, indem er mütterliches Vermögen verschwieg, sei "glaubwürdig" und "in sich stimmig", befand der Senat. Es sei davon auszugehen, "dass während des gesamten Verlassenschaftsverfahrens kein Schädigungsvorsatz vorhanden war".

Wie der Vorsitzende Richter Christian Böhm in seiner ausführlichen Freispruch-Begründung darlegte, haben zumindest nach Ansicht des erkennenden Gerichts die angeblichen Sparbücher gar nicht existiert. Albert Fortell habe auch kein Wohnungsinventar weggeschafft. Es sei auch nicht nachweisbar, dass er Schmuck gestohlen habe, zumal Marius Fortelni zum angeblichen Beweis des Diebstahls Besitzstand-Listen aus den Jahren 1972, 1975 und 1978 vorlegte. "Was damit bis zum Tod der Mutter passiert ist, wissen wir nicht", gab Böhm zu bedenken. Es sei gut möglich, dass die Mutter im Lauf der Jahre Fortells Ehefrau Barbara Wussow das eine oder andere Stück geschenkt habe.

Was den alten Mercedes der Mutter betrifft, den Albert Fortell verkauft haben soll, war für den Schöffensenat in diesem Punkt jedenfalls kein Bereicherungsvorsatz gegeben: Das Auto hatte am Ende einen Verkehrswert von 600 Euro.

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