Nicht hart genug

Korruptionsbehörde beruft gegen Urteil gegen Ex-Ortschef

Burgenland
01.07.2011 16:45
Das Verfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen den früheren VP-Ortschef der burgenländischen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben, Wilhelm Heissenberger, geht in die nächste Instanz: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) legte gegen das am Donnerstag von einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig gefällte Urteil - sechs Monate bedingte Haft und 7.200 Euro Geldstrafe - Berufung ein.

Die Berufung gegen die Strafe sei deshalb erfolgt, "weil das ausgesprochene Strafmaß uns nicht hinreichend schuld- und tatangemessen ist", erläuterte der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Ulrich. Nun warte man auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils. Als Berufungsinstanz zuständig ist das Oberlandesgericht Wien.

Heissenberger war Manipulation von Wahlkarten bei der burgenländischen Landtagswahl 2010 vorgeworfen worden. Der frühere Ortschef hatte nach der Urteilsverkündung zunächst Bedenkzeit erbeten und später erklärt, dass er das Urteil annehmen werde. Der Staatsanwalt hatte keine Erklärung abgegeben.

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