Wilde Szenen
Die Berufung gegen die Strafe sei deshalb erfolgt, "weil das ausgesprochene Strafmaß uns nicht hinreichend schuld- und tatangemessen ist", erläuterte der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Ulrich. Nun warte man auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils. Als Berufungsinstanz zuständig ist das Oberlandesgericht Wien.
Heissenberger war Manipulation von Wahlkarten bei der burgenländischen Landtagswahl 2010 vorgeworfen worden. Der frühere Ortschef hatte nach der Urteilsverkündung zunächst Bedenkzeit erbeten und später erklärt, dass er das Urteil annehmen werde. Der Staatsanwalt hatte keine Erklärung abgegeben.
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