Kurierin für Sohn

Drogen-Oma wegen Schmuggels zu zwei Jahren verurteilt

Tirol
01.07.2011 13:42
Eine 80-jährige Drogen-Oma ist am Freitag von einem Innsbrucker Schöffengericht wegen Suchtgiftschmuggels zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sie habe für ihren süchtigen Sohn aus Mutterliebe Kurierfahrten nach Holland unternommen, schilderte sie Richter Josef Geisler. Von dort habe sie Kokain und Heroin nach Tirol gebracht. Ihr 46-jähriger Sohn muss acht Jahre hinter Gitter. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Mutti hat keinen Profit gemacht, sie hat es aus Liebe zu mir getan," schilderte der Erstangeklagte unter Tränen. Er habe seine Mutter zum Drogenkauf aufgefordert und das Suchtgift teilweise weiterverkauft. Aus gesundheitlichen Gründen habe der auch an einer Infektionskrankheit leidende Mann nicht selbst reisen können. Beide Angeklagten hatten sich zu Beginn des Prozesses schuldig bekannt und ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Die betagte Tirolerin war nach einer Kurierfahrt im vergangenen Februar in Innsbruck verhaftet worden. An ihrem Körper wurden Drogen mit einem Einkaufswert von rund 8.000 Euro gefunden. Vom Erstangeklagten seien die Suchtmittel dann zum Vielfachen dieses Preises weitergegeben worden. Insgesamt soll die 80-Jährige seit Anfang 2008 bis zu zehn Schmuggelfahrten nach Holland unternommen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe sie mindestens 1,5 Kilo Heroin und 500 Gramm Kokain auf diesem Weg nach Tirol gebracht.

40.000 Euro in Wohnung gefunden
Auch der mittlerweile verstorbene Ehemann der Angeklagten soll jahrelang Drogen an zumindest einen Kunden weiterverkauft haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren somit circa 40.000 Euro gefunden worden. Es wurde davon ausgegangen, dass dieses Geld aus den Verkäufen stammte. Nach dem Tod ihres Mannes soll die Betagte selbst Drogen an den Kunden weitergegeben haben.

Bei der Urteilsverkündung wertete Geisler die Geständnisse als mildernd. "Ohne Geständnis wären Sie zu über zehn Jahren Haft verurteilt worden", erklärte Geisler dem Tiroler. Ihre Unbescholtenheit und die Tatsache, dass sie von ihrem Sohn um das Schmuggeln gebeten wurde, hielt der Richter ebenfalls für einen Milderungsgrund. Erschwerend für den Sohn war, dass er seine Mutter angestiftet habe.

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