Umstrittene Gesetze

Fremdenrechts-Paket in Kraft getreten

Österreich
01.07.2011 13:37
Das vom Nationalrat im April beschlossene Fremdenrechtspaket ist mit 1. Juli in Kraft getreten und sorgt weiter für Diskussionen: Von nun an gilt in den Erstaufnahmezentren für Asylwerber de facto eine Anwesenheitspflicht von bis zu einer Woche. Zudem werden die Regelungen für die Integrationsvereinbarung verschärft, am umstrittensten ist dabei die Pflicht, über Basiskenntnisse der deutschen Sprache schon beim Zuzug zu verfügen. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner verteidigt die neuen Bestimmungen.

Mitwirkungspflicht
Von nun an ist es Asylwerbern de facto untersagt, in der ersten Woche nach Stellen ihres Antrags die Erstaufnahmestelle (Traiskirchen, Thalham) zu verlassen. Bis zu 120 Stunden können die Flüchtlinge dazu angehalten werden, ständig für Befragungen am Gelände zur Verfügung zu stehen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum noch einmal um 48 Stunden verlängert werden. Andererseits kann die Frist auch verkürzt werden, wenn das gesamte Prozedere früher abgeschlossen ist.

Direkt gehindert am Verlassen der Erstaufnahmestelle werden die Asylwerber nicht, jedoch drohen ihnen Sanktionen, wenn sie sich vom Gelände entfernen. Vorgesehen sind Geldbußen oder Ersatzhaft bzw. in "Dublin"-Fällen - also wenn ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist - Schubhaft. Abgewickelt werden soll in der Woche Mitwirkungspflicht die erkennungsdienstliche Behandlung und die Durchsuchung, die Befragung durch die Sicherheitsdienste, die Einvernahme durch das Bundesasylamt sowie Gesundheitsuntersuchungen. Zudem erhält der Asylwerber eine Erstinformation in einer für ihn verständlichen Sprache.

Rechtsberatung
Flüchtlingen steht künftig eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung, die allerdings nicht von Juristen durchgeführt werden muss. Ausgewählt werden die Berater in der Erstinstanz vom Innenministerium, in der Zweitinstanz vom Bundeskanzleramt. Sie haben ihre Tätigkeit "objektiv" durchzuführen und unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Ausgewählt werden können neben Juristen auch Studienabsolventen, die eine dreijährige Tätigkeit im Bereich des Fremdenrechts vorweisen können oder Nicht-Akademiker mit fünf Jahren Praxis.

Integrationsvereinbarung
Personen, die über die Familienzusammenführung oder als Angehörige einer Schlüsselkraft nach Österreich zuwandern wollen, müssen vor ihrer Ankunft über Deutschkenntnisse "auf einfachstem Niveau" verfügen. Dafür muss ein positives Zeugnis in einer geeigneten Einrichtung im Herkunftsland - beispielsweise einem Goethe-Institut - erreicht werden. Dieses darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die Integrationsvereinbarung wird derart verschärft, dass das Deutsch-Niveau A2 (der Zuwanderer muss kurze, einfache persönliche Briefe und klare und einfache Durchsagen verstehen) schon nach zwei statt wie bisher nach fünf Jahren erreicht sein muss. Schafft der Zuwanderer das nicht, drohen Sanktionen von Verwaltungsstrafen bis hin zur Ausweisung. Will jemand dauerhaften Aufenthalt in Österreich oder die Staatsbürgerschaft, muss er das Sprachniveau B1 erreichen, das heißt, sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern können.

Mikl-Leitner verteidigt Fremdenrechtspaket
Bezüglich der verpflichtenden Deutschkenntnisse äußerte sich Innenministerin Mikl-Leitner positiv, denn mit diesen Maßnahmen werde eine erfolgreiche Integration sichergestellt, glaubt die Ressort-Chefin. Entscheidend sei ja, dass man Deutsch für den Alltag brauche, sei es nun beim Arzt oder beim Einkaufen.

Auch in der Mitwirkungspflicht sieht die Ministerin "kein Problem und keine Schikane", sondern sie liege "im ureigensten Interesse" der Betroffenen. Man wolle den Asylwerbern nicht schaden, sondern diese "zur Mitwirkung einladen". Es sei auch im Interesse der Flüchtlinge, dass die Erstabklärung der Fälle möglichst rasch ablaufe, um so ein zügiges Verfahren in die Wege zu leiten.

Während der Mitwirkungspflicht würden alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt und es würden Identität, Fluchtgründe und Fluchtwege abgefragt, erläuterte Mikl-Leitner. Damit könne auch schnell entschieden werden, ob Österreich oder ein anderes Land für das Verfahren zuständig ist.

RWR-Card: "Massenzuwanderung muss keiner fürchten"
Was die Rot-Weiß-Rot-Card angeht, die ab Juli die reguläre Zuwanderung über ein Kriteriensystem steuert (siehe Infobox), geht Mikl-Leitner davon aus, dass mit dieser Österreich die der Wirtschaft fehlenden, qualifizierten Arbeitskräfte bekommt. Auch wenn es nun keine fixen Quoten mehr gibt, glaubt die Innenministerin nicht an einen Ansturm, umso mehr als außer den Höchstqualifizierten alle anderen Arbeitnehmer im Bereich der Schlüsselkräfte einen Arbeitsplatz vorweisen müssen, um ins Land kommen zu können: "Massenzuwanderung muss keiner fürchten."

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